Carina7
14.07.2005, 14:40 Uhr
Nach Gerichtsverhandlung 10€ Strafe - trotzdem Nachschulung?
Hallo!
Ich bin Anfang des Jahres von der Polizei angehalten worden, weil ich angeblich über rot gefahren bin. Hab dann einen Bescheid bekommen, dass ich 50 Euro Bußgeld zahlen muss, hab jedoch kein Fahrverbot und keine Punkte bekommen. Bin aber noch in der Probezeit und ab 40 Euro Bußgeld muss man ja ne Nachprüfung machen und weil ich mir 100%ig sicher war, dass es nicht rot war, hab ich Einspruch eingelegt.
Die Verhandlung war dann heute. Rausgekommen ist, dass ich jetzt nur noch 10 Euro zahlen muss. Heißt das jetzt, dass ich keine Nachprüfung machen muss oder doch, weils ja immer noch ein Rotlichtverstoß war aber halt nur noch 10 Euro Strafe??
Danke schonmal für die Antworten!
Kati85
14.07.2005, 14:48 Uhr
zu: Nach Gerichtsverhandlung 10€ Strafe - trotzdem Nachschulung?
Sag doch mal genauer, wofür du die 10 € jetzt noch zahlen sollst? Für die rote Ampel? Oder was?
Ne Nachprüfung musst du nicht machen, wenn, dann ein Aufbauseminar, was je nach dem so um die 250 bis 300 € kostet.
Carina7
14.07.2005, 15:22 Uhr
zu: Nach Gerichtsverhandlung 10€ Strafe - trotzdem Nachschulung?
Die Richterin hat gesagt, dass sie das Verfahren nicht einstellt und die 10 € Strafe als Denkzettel sieht (10€, weil ich noch kein eigenes Einkommen habe).
Aber ein Aufbauseminar muss ich auf jeden Fall noch machen?
Georg_g
14.07.2005, 17:36 Uhr
zu: Nach Gerichtsverhandlung 10€ Strafe - trotzdem Nachschulung?
Die Richterin hat gesagt, dass sie das Verfahren nicht einstellt und die 10 EURO Strafe als Denkzettel sieht (10 EURO, weil ich noch kein eigenes Einkommen habe).
Du müsstest jetzt mal etwas genauer erläutern, was im Urteil erwähnt wurde (schriftlich liegt es ja noch nicht vor, wenn die Verhandlung heute war). Wenn in der Verhandlung festgestellt wurde, dass du einen Rotlichtverstoß begangen hast und die Höhe der Geldbuße nur wegen deines geringen Einkommens auf 10 Euro reduziert wurde, dann bleiben die anderen Rechtsfolgen trotzdem bestehen, d.h. Punkte in Flensburg und ein fälliges Aufbauseminar.
Wurde in der Verhandlung jedoch festgestellt, dass kein Rotlichtverstoß vorlag, sondern beispielsweise nur ein Verstoß gegen die Pflicht, an der Haltlinie anzuhalten, dann wäre mit der Zahlung der 10 Euro die Sache erledigt.