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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern delta1
14.07.2005, 09:24 Uhr

Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)

Hallo erstmal,
Ich bin vor 2 Tagen Nachts so gegen 12 Uhr geblitzt worden und zwar von einem Blitzer in einem Zivilstreifen. Ich war der festen Überzeugung das in der Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 kmH ist. Leider stellte suich das als falsch auf und ich musste feststellen das nur 30 zulässig sind. Ich bin also so zwischen 50-60 (laut Tacho )
gefahren. Nun wollte ich zuerst fragen ob das überhaupt üblich ist oder gar möglich das um die Zeit noch geblitzt wird oder ob es vieleicht was anderes war und gar kein blitzer. Meine 2. Frage ist was das für Konsequenzen auf Meine Probezeit hat. des weiteren würde mich interessieren ob mein Vater nicht die Schuld auf sich nehmen kann und behaupten kann er sei gefahren.

Danke im Vorraus für die Hilfe,
Bye
Delta

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14.07.2005, 09:26 Uhr

zu: Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)

Noch eine Frage, WIe lange wird es ca dauern bis ich bescheid bekomme? Kann man sich vorab irgendwo erkundigen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zicke
14.07.2005, 11:11 Uhr

zu: Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)

Hab deine angaben mal durch den Bußgeldrechner laufen lassen!
Habe mit 25 kmh zuviel gerechnet und da kam folgendes ergebnis bei raus:

Ergebnis der Berechnung:
Wie hoch ist das Bußgeld? 50,- Euro

Gibt es dafür Punkte in Flensburg? ja, 1 Punkt

Ist mit einem Fahrverbot zu rechnen? nein

Was ist mit der Fahrerlaubnis auf Probe?
Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:

Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG

Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
§ 2a Abs. 2a StVG

Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
§ 2a Abs. 3 StVG


mfg Zicke

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14.07.2005, 11:18 Uhr

zu: Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)

Danke erstmal für die Infos und nun hoffe ich das mier jemand anderes die anderen Fragen auch noch beantworten kann. Das wär echt klasse

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
14.07.2005, 11:48 Uhr

zu: Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)

Zu den weiteren Fragen:

Es ist ohne weiteres möglich und zulässig, um diese Zeit Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Ob der Blitz eine andere Ursache gehabt haben kann... sicher, möglich ist alles. Das wird dir aber hier keiner beantworten können, da mußt du halt warten, was kommt.

Zum Thema: "Kann mein Vater die Schuld auf sich nehmen und behaupten, er sei gefahren" habe ich gestern in einem ähnlichen Beitrag schonmal was geschrieben. Daher kopiere ich den ergänzten Text hier nochmal rein:

Der Bußgeldbescheid geht für gewöhnlich an den Halter, mit der Aufforderung den Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes zu benennen. Wenn man schon auf dem Foto sieht, dass der Fahrer unmöglich der Halter sein kann, dann ergeht nur diese Aufforderung, erstmal ohne Bußgeldbescheid.
Der Halter kann aber vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn der Fahrer ein Angehöriger ist oder er sich selber belasten würde. Dann ermittelt die Polizei weiter im Umfeld des Halters nach dem Fahrer und ist dabei häufig erfolgreich (Fotoabgleich mit den Datenbeständen des Einwohnermeldeamts, Nachfrage in der Nachbarschaft, ob man die Person auf dem Foto kennt, etc.).

Wenn der Halter das Bußgeld kommentarlos überweist (sofern möglich), kann das gutgehen oder eben auch nicht. Wenn der Halter die Schuld auf sich nimmt und fälschlich angibt, er wäre gefahren ("wider besseres Wissen"), obwohl schon auf dem Foto zu erkennen ist, dass es jemand anderes ist, so macht er sich damit strafbar.

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