Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RainDog
05.07.2005, 13:25 Uhr

Stoßstange - Versicherung

Hi - zu meinem Thema von gestern (Stoßstange angefahren) habe ich noch eine Frage.

Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen, die sagten, wenn ich das Geld innerhalb von einem halben Jahr zurückzahle, werde ich nicht höhergestuft.
Die Frage ist aber, auch wenn ich alles selber zahle, weiß ja die Versicherung von dem Unfall: die Hoffnung, runtergestuft zu werden, kann ich auch aufgeben, oder? :-(

Und noch eine Frage: Mein Kratzer war ja nicht der erster auf der Stoßstange, kann man es von mir trotzdem verlangen, dass ich die komplette Lackierung bezahle??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
05.07.2005, 14:13 Uhr

zu: Stoßstange - Versicherung

Versicherung: Wenn die nicht zahlen müssen bzw. du es zurückzahlst, ist praktisch "nix passiert" - und du wirst behandelt als hätte es keinen Schaden gegeben.
Komplette Lackierung: Nach meiner Meinung sollte man nur das bezahlen müssen, was man puttemacht hat. Aber Recht und Gerechtigkeit sind 2 Paar Stiefel - und könntest du die Vorschäden irgendwie beweisen? Dann eventunell - aber da bin ich kein Experte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
05.07.2005, 14:16 Uhr

zu: Stoßstange - Versicherung

Für die Begutachtung der Schäden könnte man einen Sachverständigen einschalten, der n Gutachten erstellt, aber ob sich das für so nen Parkrempler lohnt? Hochgestuft wirst du nicht, wenn du das Geld der Versicherung erstattest.

noch was: Warum schreibst du nicht einfach in deinem alten Thread weiter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RainDog
05.07.2005, 14:35 Uhr

zu: Stoßstange - Versicherung

Also habe ich noch Hoffnung, von meinen 140% weiter runterzukommen? Uff...

Der Unterschied wäre groß, wenn die komplette Stoßstange lackiert werden muss, kann es ja locker zu eine Summe mit drei "0" kommen.
Die Frau wollte aber bei einem Bekannten schauen, ob er das nicht billiger machen kann.

@Kati85: habe erst jetzt gesehen, dass die aktuellen Themen nach oben gehen - wollte nicht übersehen werden, sorry :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
05.07.2005, 14:47 Uhr

zu: Stoßstange - Versicherung

Also, wenn die Frau bereit ist, das von einem Bekannten machen zu lassen und sich der Betrag so in Grenzen hält, den du zahlen musst, dann lohnt es sich, das ohne Versicherung abzurechnen und dann wirst du auch mit den Jahren weiter an Versicherungsprozenten verlieren, wenn du keine neuen Unfälle baust, die deine Versicherung bezahlen müsste. ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RainDog
05.07.2005, 15:07 Uhr

zu: Stoßstange - Versicherung

und dann macht es auch nichts aus, das ich der Versicherung vom Unfall schon erzählt habe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
05.07.2005, 16:38 Uhr

zu: Stoßstange - Versicherung

Nein. Das macht nix aus. Ich hab ihm Oktober letztes Jahres auch n andern Wagen an der Stoßstange angedötscht, die Sache der Versicherung gemeldet, dann den Betrag der Versicherung zurückgezahlt und bin mit den Prozenten runter gekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RainDog
05.07.2005, 17:39 Uhr

zu: Stoßstange - Versicherung

yippiiii!
Vielen Dank für diese Info :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
05.07.2005, 19:27 Uhr

zu: Stoßstange - Versicherung

Bitte ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?

Mit starken Regenschauern

Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken

Mit verschmutzter Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung