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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Was geht??
10.06.2005, 13:19 Uhr

80 zu schnell wirklich MPU???

Ein Bekannter von mir ist mit 80km/h zu schnell außerorts geblitzt worden.
Und er meinte er bekäme 1Jahr Fahrverbot und muss zur MPU, 4Punkte in Flensburg und Verlängerung von zwei Jahren der Probezeit.
Kann das nicht glauben mit dem 1Jahr und MPU.
Kann es vielleicht sein das da Drogen im Spiel waren, dachte da muss man zur Nachschulung!!!!!!(beim blitzen!!)
BITTE ANTORTET MIR!!!!!!!! THX

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.06.2005, 17:25 Uhr

zu: 80 zu schnell wirklich MPU???

80 km/h zu schnell außerorts kosten 375 €, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Wenn noch Probezeit und erster Verstoß dann ganz regulär Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

1 Jahr Fahrverbot kann es nicht geben. Das wäre dann ein Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist. Sowas ist nur durch ein Gericht bei einer Straftat (z.B. Straßenverkehrsgefährdung §315c; reines zu-schnell-fahren reicht da nicht) möglich. Für die Anordnung einer MPU gibt es auch genug Vorraussetzungen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tabtwo
10.06.2005, 17:41 Uhr

zu: 80 zu schnell wirklich MPU???

Da kommt es wohl wirklich auf die Begleitumstände an; alleine die Geschwindigkeitsübertretung rechtfertigt bei einem Ersttäter wohl kaum eine MPU.
Die Regelstrafe für einen Ersttäter beim fahrlässiger Begehung hat @DaRealAld schon gepostet.

Für einen 315er reicht wie schon geschrieben reines zu schnell fahren nicht aus, da muss dazuhin eine konkrete Gefährdung vorgelegen haben. War das "außerorts" möglicherweise in einer Autobahnbaustelle, in der gearbeitet wurde? Damit könnte man m.E. nämlich eine konkrete Gefährdung der Arbeiter durchaus sehen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119

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