tommy1
20.05.2005, 20:41 Uhr
Geschwindigkeit durch hinterherfahren ohne Aufzeichnung geme
hallo,
kann mir jemand helfen? ich bin im november letzten jahres von der polizei angehalten.mit der begründung, 'ich sei auf der autobahn, nachts in ner 120-er zone 196 gefahren'. die polizei ist mir mit nem streifenwagen hinterher gefahren und haben die geschwindigkeit anhand des hinterfahrens gemessen am tacho ihres wagens. sie seien größzügig und ziehen mir eine toleranz von 30 km/h ab. wie viel prozent toleranz muss die polizei im regelfall abziehen???
das kann aber gar nicht sein,weil mein auto diese geschwindigkeit nicht erreichen kann. in meinem fahrzeugschein stehen 173 km/h drin. ich war bei ca 160-170 km/h. jetzt steht die gerichtsverhandlung an und mein rechtsanwalt hat sein mandat niedergelegt.
hat jemand ne idee, wie ich mich selbst verteidigen kann???
durbanZA
20.05.2005, 21:32 Uhr
zu: Geschwindigkeit durch hinterherfahren ohne Aufzeichnung geme
Also.... Geschwindigkeitsmessungen durch Hinterher- oder sogar durch Vorausfahren ohne weitere Meßgeräte sind erlaubt und gültig. Dabei genügt der abgelesene Tachowert des Polizeifahrzeugs und daher die Zeugenaussage der Polizisten als Beweismittel.
Allerdings sind bei dieser Art der Messung erhöhte Toleranzen zu berücksichtigen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. In den meisten Bundesländern beträgt dieser Toleranzwert, der abgezogen wird, 20 % der gemessenen Geschwindigkeit.
Vor Gericht könntest Du anführen, daß Dein Fahrzeug bauartbedingt nicht zu solchen Geschwindigkeiten fähig ist, das könnte nachgeprüft werden, und Du wärst aus dem Schneider.