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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Foob
06.05.2005, 19:45 Uhr
Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Bin gestern Abend so um 3:30 von einer Disco heimgefahren (hatte Nix getrunken) und bin in ein Baustellenbereich gefahren, viele gelbe blinkende Lichter. Bin da durchgefahren (hat noch extrem geregnet) und hab an der 3ten Ampel nach der Baustelle an einer Roten Ampel angehalten. Da gibt mir das Auto hinter mir Lichthupe und schon geht das Blaulicht an, "ich solle rechts ran fahren".
Dann hat er mich gefragt ob ich irgendwelche Drogen bzw. Alk konsumiert habe ich habe verneint und dann hat er gemeint warum ich dann über die Knallrote Ampel im Baustellenbereich gefahren bin ?? Ich war erstmal voll geschockt was überhaupt los isch !!!
Denn ich hatte nix gemerkt !! Dann hab ich ihm Mein Führerschein und die Fahrzeugpapiere gegebne nach 10min kam er mit so einem Formular wieder ich hab meine Unterschrift drunter gesetzt und mich belehrt das ich einen Qualifizierten Rotlichtverstoß begangen habe. Jetz wollt ich fragen was des für mich bedeutet???
Ich bin noch in der Probezeit davor hatte ich noch nix an Punkten oder so. Der Polizist hat nur gemeint 125€ und 1 Monat Fahrverbotâ EURO¦ Krieg ich da auch Punkte ?? Und wir die Probezeit verlängert ?? Ab wie viel Punkten muss ich zum MPU und wie siehtâ EURO™s mit Nachschulung aus ??
Vor allem ich hab keine Ahnung ob ich gegen irgendwas Einspruch erheben kann wegen den Baustellenlichtern weil ich denk das die mich schon erheblich irritiert haben weil sonst erkenn ich eigentlich schon IMMMER Rote Ampeln !!
Würd mich freuen wenn ich Antworten bekäme !!
Security_neu
06.05.2005, 20:26 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
3-4 Punkte, 2 Jahre Probezeitverlängerung und Nachschulung.
Wenn du noch andere im Auto gehabt hast, die deine Situation bezeugen können, kannst du gerne Einspruch einheben. Nur ob das soooo viel bring ist fraglich.
Aber schon hinterhältig was sich die Polizei da leistet. Mitten in der Nacht Rotlichtüberwachung. Das sollten die besser mal am Tag durchführen! Denn da gehen viele Leute über die Straßen und dann ist auch Gefahr da wenn man bei rot fährt.
durbanZA
06.05.2005, 21:51 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
"Aber schon hinterhältig was sich die Polizei da leistet. Mitten in der Nacht Rotlichtüberwachung."
Schon genug tödliche Unfälle nachts passiert, vorallem an Ampeln!
Außerdem war es anscheinend keine Rotlichtüberwachung, er ist nur direkt vor einem Streifenwagen bei Vollrot drüber gefahren. Erstens MUSS die Polizei darauf reagieren und zweitens annehmen, daß der Fahrer unter Drogen- bzw Alkoholeinfluß stand.
An der Kontrolle ist nichts auszusetzen.
durbanZA
06.05.2005, 21:53 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Einspruch ist aussichtlos, zumal temporäre Baustellenampeln in der Regel durch Verkehrszeichen angekündigt werden.
Foob
06.05.2005, 22:10 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Ja gut stimmt schon ich weiß jetzt halt nicht wo genau sich der Streifenwagen zum Zeitpunkt des Verstoßes befunden hat ich glaub nämlich die standen in der Baustelle hinter der Ampel, können also gar nicht gesehen haben wie ich über Rot drüber bin. Kann mich aber auch natürlich schwer täuschen und die sind hinter mir gefahren hab se dann nicht im Rückspiegel bemerkt(kann aber eigentlich nich sein) weil sie mich ja erst an der 3ten Ampel nach der Baustelle (die ich dann gesehen hab und die Rot war) angehalten haben.
Naja ich warte jetzt erstmal auf Post.
Foob
08.05.2005, 15:50 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Hab jetzt überlegt was wäre wenn die Polizei hinter der Ampel gestanden hätten(Also in der Baustelle)und meinen Rotlichtverstoß gar nicht sehen konnte !!!???
durbanZA
08.05.2005, 17:21 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
"wäre wenn die Polizei hinter der Ampel gestanden hätten(Also in der Baustelle)und meinen Rotlichtverstoß gar nicht sehen konnte !!!??? "
Dann hätten Sie Dich nicht angehalten.
Wieso sollten sie?
Foob
07.06.2005, 15:13 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
k.p. wie lange dauert des im normalfall bis ich einen brief bekomm ?? weil bis jetzt is noch nix gekommen ??!! Oder is des von Fall zu Fall unterschiedlich ? Danke schon im Vorraus
durbanZA
07.06.2005, 16:11 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Das kann sehr unterschiedlich sein. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Tatzeitpunkt muß er gekommen sein, sonst ist er verjährt. Aber die Drei Monate kann es auch oft mal dauern.
In dem Bußgeldbescheid, den Du bekommst, stehen nur Bußgeld und Fahrverbot drin, der Brief wg. Aufbauseminar usw. kann länger auf sich warten lassen, aber er kommt. Ganz sicher. :)
xgoedex
07.06.2005, 16:13 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest du es vielleicht drauf ankommen lassen. Gerade in solchen Situationen hat ein Anwalt manchmal ganz gute Möglichkeiten, um dich da wieder rauszuholen.
Wenn man als Polizist vor Gericht eine Zeugenaussage zu einem Rotlichtverstoß machen muß, dann wird man ganz gerne schonmal gefragt, wo genau man denn gestanden hat und in wie weit man die Lichtzeichenanlage überhaupt einsehen konnte und ob man sich vorher und/oder nachher von der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Ampel vergewissert hat, etc. pp.
Außerdem sprechen die örtlichen u. zeitlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Verstoßes für dich (Wetter- und Lichtverhältnisse, ungewohnte Verkehrssituation, Unübersichtlichkeit u. a. durch zahlreiche Blinkleuchten, etc.). War an der betr. Stelle überhaupt Querverkehr und somit eine Gefährdung anderer möglich?
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Die bevorstehende Strafe ist die eine Seite, die andere Seite ist aber, warum haben die Polizisten nicht gleich reagiert, als er angeblich bei Rot über eine Ampel fuhr? Zählen nicht Beweise? Muß man sich Behauptungen gefallen lassen? Haben die Polizisten nicht die Pflicht, konkret zu sagen, wo dies geschehen sein soll. Steht somit nicht Aussage gegen Aussage? Widerspruch - warum nicht? Was spricht dagegen?
Foob
08.06.2005, 12:07 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Zur Frage...War an der betr. Stelle überhaupt Querverkehr und somit eine Gefährdung anderer möglich?
Nein eben nich, die Rechtsabbieger Spur war gesperrt und auf der die rechten Seite von der Straße war des Asphalt aufgehauen. Also konnte von Rechts gar kein Verkehr kommen somit Gefährdung ausgeschlossen. Ich denk halt mal das die Ampel schon mehr als nur ein paar sec. Rot war und ich wie schon gesagt irritiert war und sie einfach nich gesehen hab. Also entweder die Polizei ist hinter mir gefahren und hat es gesehen dann isses einfach Pech das ich um 3:30 Uhr am falschen Platz war. Oder die Standen wirklich in der Baustelle(also rechts hinter der Ampel) und haben auf alkoholisierte Fahrer aus der Disco gewartet und mich dann halt bei meiner Unaufmerksamkeit erwischt (wie gesagt war nich zu schnell geschweige denn Alk oder ähnliches zu mir genommen).
Zu der Reaktion der Polizeiâ EURO¦ ich bin dann ja mit ungefähr 40 km/h über 2 Grüne Ampeln gefahren. (Diese Befinden sich im Relativ kurzem abstand zu der Roten Ampel) und dann an der 3ten nach der Roten angehalten da waren sie hinter mir. Jetzt bin ich mal gespannt wann der Brief kommt vielleicht vergessens die ja ansonsten kotzt mich des eigentlich bloß wegen dem Geld an bin Schüler mach grad Abi und Nachschulung wird schon teuer oder ??
na ja trotzdem danke für alles des Forum ist gerade bei solchen Angelegenheiten wie bei mir ein guter Platz um Informationen auszutauschen
durbanZA
08.06.2005, 12:18 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Ute, wann die Polizei den Verkehrsteilnehmer stoppt, ist unerheblich, das können sie auch 50 km nach dem Tatort tun. Der Polizit hat den Tatvorwurf korrekt ausgesprochen. Als Beweis zählt die Zeugenaussage des Polizisten. Irgendwelche "Behauptungen" sehe ich nicht.
Foob: Es ist unerheblich, ob Querverkehr hätte kommen können oder nicht, Rotlichtverstoß bleibt Rotlichtverstoß.
xgoedex
08.06.2005, 14:55 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
»Steht somit nicht Aussage gegen Aussage?«
Leider immer noch ein weit verbreiteter Aberglaube.
»Es ist unerheblich, ob Querverkehr hätte kommen können oder nicht, Rotlichtverstoß bleibt Rotlichtverstoß.«
Was die Polizei betrifft, hast du natürlich recht.
Dennoch wird das Gericht möglicherweise (oder wahrscheinlich) darauf erkennen, dass es hier an der Qualifizierung des Rotlichtverstoßes mangelt.
Der "qualifizierte" Rotlichtverstoß bedingt, dass die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. In diesem Falle ist das Bußgeld gegenüber dem normalen Rotlichtverstoß entsprechend höher und es kommt ein Monat Fahrverbot hinzu.
Die Anordnung eines Fahrverbots kommt in der Regel in Betracht, wenn der Kraftfahrzeugführer die Ordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung seiner Pflichten als Kfz-Führer begangen hat.
Dies ist aber hier nicht erkennbar. Da Foob die Ampel komplett übersehen hat, war es hier vom Zufall abhängig, wie lange die Ampel schon rot war. Die Differenzierung zur groben Pflichtverletzung gegenüber dem normalen Rotlichtverstoß ist hier nicht erkennbar. Hätte Foob die Ampel gesehen, hätte er sicherlich angehalten, egal ob eine Sek. oder länger rot.
Mir ist aus eigener Erfahrung ein ähnlicher Fall bekannt, der später vor Gericht ging. Ich war als Zeuge geladen. Der Fahrzeugführer in diesem Fall befand sich ebenfalls in einem Baustellenbereich (Reduzierung auf eine Fahrspur, Ampel zur wechselnden Fahrt mit dem Gegenverkehr) und hielt zunächst vor der roten Baustellen-Ampel. Da ihm die Rotphase aber zu lange erschien, fuhr er nach ca. 1 Minute bei Rotlicht an (vorsätzlich!). Außerdem gab er an, dass ihm die Ampelregelung unsinnig erschien, da ja kein Querverkehr möglich war und kein Gegenverkehr kam.
Der Richter erkannte in diesem Fall keinen qualifizierten Rotlichtverstoß, obwohl die Ampel ja weit länger als eine Sekunde rot zeigte. Es blieb also beim normalen Rotlichtverstoß, ohne Fahrverbot.
Dennoch: in Bezug auf die Nachschulung macht es keinen Unterschied ob qualifiziert oder nicht. Diesbezügl. sollte man dann doch lieber einen Anwalt befragen.
Achim
08.06.2005, 20:31 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Danke xgoedex, nach gängiger Rechtsprechung handelt es sich bei einer Baustellenampel mangels Querverkehr nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoßes. Trotzdem bleibt die Verlängerung der Probezeit.
durbanZA
08.06.2005, 21:19 Uhr
zu: Rote Ampel, Baustelle und die Polizei !!
Achim, hast Du ein Urteil darüber...
ich glaub Dir ja, aber es würde mich einfach mal interessieren, da mir das tatsächlich nicht bekannt war...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?
Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt
Rechtsabbiegen ohne anzuhalten
Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?
Sie dürfen nicht halten
Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen
Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen
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