Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern j-g-d
25.04.2005, 12:16 Uhr

2,89 Promille nach feucht fröhlichem Abend...

Hallo,
ich bin gestern morgen recht angetrunken aus der Disco gekommen und wollte daraufhin mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Leider standen an der nächsten Kreuzung die Grün-Weißen. Diese haben mich dann erstmal angehalten und pusten lassen, mit dem o.g. Ergebniss, danach Blutentnahme auf dem Revier...!

Jetzt meine Frage:
-Was passiert mit meinem Lappen
-Was passiert mit meiner Probezeit (noch 4 Tage)
-Mit welcher Strafe muß ich rechnen...

Mfg
j-g-d

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
25.04.2005, 16:37 Uhr

zu: 2,89 Promille nach feucht fröhlichem Abend...

Wenn du mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fährst ist das ein Verstoß nach §316 StGB (Trunkenheit im Straßenverkehr) und damit eine Straftat.

Wurde dein Führerschein von der Polizei beschlagnahmt, oder hast du ihn noch?

Ich glaube der wird bei Alkoholverstößen mit dem Fahrrad nicht gerichtlich entzogen.

Du wirst aber soweit ich weiß trotzdem 7 Punkte in Flensburg bekommen und dies stellt auch einen A-Verstoß bezüglich der Probezeit dar. Aufbauseminar und Probezeitverlängerung werden also folgen.

Bezüglich der Strafe kommt es drauf an ob du nach Jugendstrafrecht (bis 21 noch möglich) oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst. Im ersten Fall sind wohl Sozialstunden als Strafe zu erwarten, im zweiten Fall eine wahrscheinlich nicht ganz niedrige Geldstrafe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.04.2005, 16:43 Uhr

zu: 2,89 Promille nach feucht fröhlichem Abend...

Die Fahrerlaubnis wird dir entzogen und für die Neuerteilung eine Sperrfrist angeordnet. Diese beträgt mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre. Bei Ersttätern ist der übliche Rahmen zwischen 8 und 18 Monaten, bei deinem Promillegehalt wohl eher im oberen Bereich.

Dazu gibt es noch eine Geldstrafe, deren Höhe u.a. von deinem Einkommen abhängt.

Um die Probezeit würde ich mir im Moment nicht allzuviele Gedanken machen. Zwar verlängert sie sich um 2 auf 4 Jahre und du musst auch zu einem Aufbauseminar, sobald du deinen Führerschein wieder hast. Bis dahin wird aber wegen der Sperrfrist noch einige Zeit verstreichen. Und außerdem steht dir ja noch die Hürde einer MPU bvevor, die bei einer derart hohen Blutalkoholkonzentration so sicher ist wie das Amen in der Kirche. Bei 2,89 Promille solltest du dir schon lange vor der MPU überlegen, wie du das in den Griff bekommen willst, weil ein sog. "Gelegenheitstrinker" diesen Wert niemals erreicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren

Sie befinden sich in einer Einbahnstraße