frodo
20.03.2005, 18:27 Uhr
fahrerflucht nach sachschaden
hallo leute,
ich habe beim zurücksetzen ein parkendes auto gerammt, habe dann mein auto 50m weiter weg abgestellt und bin nach hause gelaufen.
am nächsten tag kam die polizei mit dem vorwurf der fahrerflucht. ich bin noch 3monate in der probezeit,was habe ich zu befürchten? muss ich jetzt trotzdem noch zur polizei gehen? und was für strafen können kommen?
vielen dank
frodo
xgoedex
20.03.2005, 21:37 Uhr
zu: fahrerflucht nach sachschaden
»muss ich jetzt trotzdem noch zur polizei gehen?«
Nö, die waren ja schon bei dir.
Wenn du deinen Termin für die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung hast, kannst du wieder hingehen. Kannst dich aber auch stattdessen entscheiden, einen Anwalt mit der Vertretung deiner Interessen zu beauftragen.
»was habe ich zu befürchten?«
Geldstrafe, Punkte, und Aufforderung zur Nachschulung
DaRealAd
21.03.2005, 01:50 Uhr
zu: fahrerflucht nach sachschaden
Fahrerflucht ist eine Straftat.
Dir droht abhängig von der Schadenshöhe über die bereits genannten Folge hinaus auch ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Es wäre durchaus ratsam, zu einem Anwalt zu gehen.
Wenn du noch unter 22 bist, dann kann auch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, dann gibt es statt der Geldstrafe Sozialstunden.