francesca
18.03.2005, 18:03 Uhr
zu: Probezeitverlängerung
Nee, da musst Du jetzt durch. Es handelt sich nämlich um einen Verstoss nach Katalog A!
Georg_g
18.03.2005, 19:49 Uhr
zu: Probezeitverlängerung
Nö, telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist ein Verstoß nach Katalog B, d.h. (noch) keine Nachschulung und keine Verlängerung der Probezeit.
jon
18.03.2005, 20:43 Uhr
zu: Probezeitverlängerung
lies mal hier http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.ph
p
also wenn du Punkt(e) bekommst --> Probezeitverlängerung, ABS, ...
durbanZA
18.03.2005, 21:00 Uhr
zu: Probezeitverlängerung
Zitat aus dem BKat:
"Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt."
Heißt für Dich zusätzlich:
20 - 30 Euro Gebühren,
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar,
Verlängerung der Probezeit um zwei auf insegasmt vier Jahre.
durban
Georg_g
19.03.2005, 05:51 Uhr
zu: Probezeitverlängerung
und wenn ich nicht zur nachschulung muss krieg ich auch keine punkte.
Nee, das hast du falsch verstanden. Das Punktesystem gilt völlig unabhängig von den Regeln des Führerscheins auf Probe. Ab 40 Euro gibt es immer Punkte, und das gilt auch für dich. Du musst aber nicht zur Nachschulung, weil das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung eben zum Katalog B gehört. Erst beim zweiten B-Verstoß wäre ein Aufbauseminar fällig. Die 40 Euro und der 1 Punkt sind trotzdem fällig.
danke für die antworten aber wem darf ich denn jetzt glauben?
Natürlich mir ;-)