Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tp
18.03.2005, 13:18 Uhr

HILFE!!!

Guten Tag! Hab vor ein Monat ein Unfall an einer Ladenwand(Ecke) gehabt! POLIZEI eingetroffen! War ja in der nähe! Musste ja unbedingt da ein Unfall machen NAJA! Also hätte zwei Frage und zwar habe ich jetzt von der Polizei eine Anzeige bekommen, und jetzt ein Bußgeldbescheid bekommen!

in Höhe von 60,65€
Buße: 35,00 €
Gebühren: 20,00 €
Auslagen der Verwaltung: 5,60 €

Ist das ok??? Das ich 20 € Gebühren zahlen muß? Nicht das es zu viel ist, muss ja noch den Schaden an der Wand (Ecke) bestimmt bezahlen!? Und ja noch das Auto!

Und da hätte ich noch eine Frage! Jetzt ist an dem Laden die Ecke ja schon kaputt gewesen und da war noch eine Ladenscheibe ein wenig kaputt gewesen! Die Wand war schon kaputt beim Glas bin ich mir nicht so sicher, die Wand aber auf jeden Fall! Da nur ein paar krümmel auf den Boden lagen! Und ich die Nachbarn kenne!

Anwalt schon eingeschaltet aber wisst ihr vielleicht was ich da tun kann ob ich es bezahlen muss oder nicht? Was könnt ihr mir den Raten! Mach mir ganze Zeit sorgen! Versicherung vom Auto schon informiert aber kann ich die Versicherung aus dem Spiel lassen? Sonst steigen die Prozente meines Vaters!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wildwechsel
18.03.2005, 15:28 Uhr

zu: HILFE!!!

Ist die Punkttaste auf deiner Tastatur irgendwie ausgefallen? Dein Ausrufezeichengebrauch ist inflationär. Davon kriegt man ja Augenkrebs.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
18.03.2005, 16:07 Uhr

zu: HILFE!!!

Eine Verwarngeld von 35 € hätte die Polizei auch vor Ort kassieren können. Hast du das vielleicht verweigert oder hattest du kein Geld dabei? Dann hätte dich die Sache eben nur 35 € ohne Gebühren gekostet. Aber es besteht keine Pflicht für Polizei und Bußgeldstelle, dass sie dir ein Verwarngeld anbieten müssen. Für einen Bußgeldgebscheid sind die Gebühren korrekt. => Zahlen.

Wegen der Versicherung, lass die erstmal den Schaden regeln. Du kannst aber den Schaden nachträglich an die Versicherung zurückzahlen, wenn du nicht hochgestuft werden willst, das kommt auf die Höhe des Schadens an, ob sich das lohnt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Überholsignal

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen