DaRealAd
15.03.2005, 00:24 Uhr
zu: Auffahrunfall, 0,21 Promille
Wenn du nur 0,2 Promille hattest (und deshalb auch außer mit dem Handgerät vor Ort keine weitere Messung gemacht wurde), dann droht dir wegen des Alkohols keine Strafe. Erst ab 0,3 Promille kann ein Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gezählt werden.
Normalerweise wird ein solcher Unfall mit einem Verwarngeld von 35 € bestraft, das hat dann auch keine Folgen für die Probezeit. Allerdings wundert es mich, dass der Polizist nicht vor Ort kassiert hat, es kann also sein, dass doch noch mehr kommt, muss aber nicht.
Du solltest deinen Schaden der Versicherung umgehend melden, auch wenn du der Meinung bist, dass kein Schaden entstanden ist. Schildere den Sachverhalt dabei einfach korrekt, so wie es war. Ein Abbremsen an einer gelben Ampel führt aber nicht zu einer Teilschuld, wenn es nicht gerade eine wirkliche Vollbremsung war.
n00bmare
15.03.2005, 07:15 Uhr
zu: Auffahrunfall, 0,21 Promille
hmm... kann es sein, dass du etwas mehr als nur ein 0,5l Bier getrunken hast? :)
Nach einem 0,5l Bier hat man doch nach 2 std nicht mehr 0,21 promille...
Bekannter von mir hat mal 2 0,5l Bier getrunken und wurde ca 2 std später angehalten und musste pusten... 0,0 Promille!
jon
15.03.2005, 09:56 Uhr
zu: Auffahrunfall, 0,21 Promille
da ist wohl mit der Messung was schief gelaufen nach 2 Stunden hast du von 2 Bier wenn du sie in 1-2 Stunden getrunken hast immer noch was. Schau mal hier:
Promillechecker
Marcel87
15.03.2005, 13:18 Uhr
zu: Auffahrunfall, 0,21 Promille
ausserdem höngt das ja wesentlich vom gewicht und trinkverhalten ab!
durbanZA
15.03.2005, 14:44 Uhr
zu: Auffahrunfall, 0,21 Promille
DarRealAd... bist Du Dir da sicher?
Strafrechtlich ist die Sache klar, da wird erst ab 0,3 geahndet. Aber meiner Meinug nach kann einem das zivilrechtlich schon angelastet werden, oder?