|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
huntinghawk316
10.03.2005, 20:43 Uhr
bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Hi erstmal!
Bin gestern beim Wenden ner Frau ins Auto gefahren. Kaum Schaden, aber die typischerweise kam just in dem Moment die Autobahnpolizei auf den Aldi-Parkplatz nebenan. Die Frau ist hingelaufen, die Polizei hat den Schaden aufgenommen und ein "kleines Bußgeld" angekündigt. Laut Katalog sind's aber 50 euro und ein Punkt, womit ich zu Frage Nummer eins käme:
Wieviel liegt bei sowas im Ermessen des Beamten?
Weiterhin wäre da noch das Problem, dass ich in der Probezeit bin. Und kein Geld für ein ASF habe. Und damit meine ich nicht, dass mir das zu teuer ist, sondern schlichtweg, dass ich nicht bezahlen kann. Bin Schüler, Eltern pleite.
Also Frage zwei: Kann man da auf rechtlichem Wege was erreichen?
Oder wie gut stehen die Chancen, wenn ich den Bußgeldbescheid einfach verbrennen oder von mir aus esse um auf Verjährung zu setzten?
Und hab ich überhaupt irgendeine Chance meinen Lappen zu behalten oder kann ich ihn gleich zerschreddern?
DaRealAd
10.03.2005, 21:24 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Das Bußgeld liegt nicht im Ermessen des Beamten sondern im im Bußgeldkatalog festgeschrieben. Nur dabei, ob er tatsächlich eine Anzeige schreibt, hat er einen geringen Ermessensspielraum. Und wenn er dir ein Bußgeld ankündigt und nicht bereits vor Ort ein Verwarngeld kassiert, wird es wohl auf den Regelsatz hinauslaufen.
Wenn du ein Bußgeld mit Punkten bekommst und dann nach der Aufforderung das Seminar nicht besuchst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, da gibts wohl keinen Ausweg, zumal der Tatvorwurf ja auch gerechtfertigt ist.
Wenn du den Bußgeldbescheid vernichtest, bringt dir das überhaupt nichts, der wird per Einschreiben zugestellt, du kannst also nicht behaupten ihn nie bekommen zu haben. Die Verjährung zur Zahlung der Geldstrafe liegt bei mehreren Jahren. Die Punkte bekommst du trotzdem und den Führerschein wird sich notfalls die Polizei holen, falls du ihn nicht freiwillig hergibst.
huntinghawk316
11.03.2005, 19:31 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Na wenn das nicht hoffen lässt...
Na ja, wollte sowieso in die Staaten auswandern. Mach ich's halt vorm Studium, dann darf ich zumindest vor meinem dreißigsten Lebensjahr wieder ans Steuer, auch wenn ich am Ende bei McDonald's hinter'm Tresen lande.
Danke für die Antwort.
Ich glaub jetzt brauch ich'n Bier...oder zwölf...
huntinghawk316
10.04.2005, 13:13 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
moin.
Hab jetzt den Bußgeldbescheid in der Hand.
Allerdings wurde es "auf Grund des Unfallherganges" auf 35€ verringert.
Also bekomme ich auch keinen Punkt.
Allerdings ist das, was mir passiert ist, hier auf dieser Seite als A-Verstoß genannt.
Kann ich jetzt endgültig aufatmen oder kann ich trotz Punktefreiheit noch zum ASF verdonnert werden?
Danke
hh
durbanZA
10.04.2005, 13:58 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Also 35 Euro hört sich für mich wie ein nachträgliches Verwarnungsgeldangebot an. Wenn ja: Danke sagen und bezahlen, denn dann hast Du trotz A-Verstoßes kein ASF zu machen und der Verstoß bleibt ohne Zeugen.
Falls es tatsächlich ein Bußgeld sein sollte wird wohl noch was kommen.
huntinghawk316
10.04.2005, 20:52 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Also die 60,60€ zahle ich gerne dankend, auch wenn sie nicht unbedingt nachvollziehbar sind.
Ich hab jetzt so ziemlich das halbe Netz abgeklappert und immernoch keine eindeutige Antwort bekommen.
Auf einer Seite stand, dass Bußgelder und Verwarnungen neuerdings das gleiche sind, mit dem einzigen Unterschied, dass Verwarnungen unter 35€ liegen-oder 38€, da waren die sich selbst nicht ganz sicher.
Und auf jeder zweiten Seite steht "ab 40€"-->Punkt-->Asf.
Ich möchte wirklich nicht nerven, aber kann mir niemand eine eindeutige Antwort geben?
PS:Danke durbanZA, aber dein letzter Satz hat mir mal wieder den Schlaf für diese Nacht vermiest.
Georg_g
11.04.2005, 00:18 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Alle Beträge unter 40 Euro nennen sich Verwarnungsgeld. Alle Beträge ab 40 Euro heißen Bußgeld.
Ein Verwarnungsgeld wird nirgends gespeichert und hat auch keine weiteren Konsequenzen. Ein Bußgeld hingegen gibt immer auch Punkte und zählt damit entweder als A- oder als B-Verstoß.
Früher gab es jeweils einen Bußgeldkatalog und einen Verwarnungsgeldkatalog. Heutzutage sind Verwarnungen und Bußgelder in einem gemeinsamen Regelwerk zusammengefasst, was aber an den o.a. Unterscheidungen nichts ändert.
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder sind sog. Regelsätze. Nach unten kann davon in zwei Fällen abgewichen werden:
a) wegen der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen
b) wegen geringer Schuld des Betroffenen
Im Fall a) bleiben die anderen Konsequenzen gleich. Wer also z.B. wegen geringem Einkommen unter die 40-Euro-Grenze rutscht, der bekommt dennoch Punkte.
Im Fall b) entfallen die zusätzlichen Konsequenzen.
Du schreibst, dass das Bußgeld "auf Grund des Unfallherganges auf 35 EURO verringert" wurde. Also gibt es auch keine Punkte und es ist kein ASF erforderlich.
huntinghawk316
11.04.2005, 17:24 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Das ist doch mal eine klare Aussage.
Wunderbar.
Herzlichen Dank.
Dann kann ich meinen Lappen also doch behalten.
Darauf trinke ich! Und auf auch, Georg_g!
hh
Georg_g
11.04.2005, 17:33 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Ja, Prost! *hicks*
Den Lappen hättest du übrigens nicht abgeben müssen, denn dir hätte ja kein Fahrverbot, sondern nur die Teilnahme an einer Nachschulung gedroht. Aber weder das eine noch das andere ist natürlich noch besser ...
huntinghawk316
14.04.2005, 14:39 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Das hat der Vater von ner Freundin gemacht, der hat ne VW Vertragswerkstatt. Hat mich 240€ und ne Kiste Bier gekostet.
huntinghawk316
14.04.2005, 14:40 Uhr
zu: bin ich jetzt am a... oder evtl. doch nicht?
Nachtrag: Deshalb habe ich ja auch kein Geld für ein ASF bzw. hätte keins gehabt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Sie dürfen in diese Straße einfahren
Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren
Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten?
Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden
Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren
Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|