Georg_g
25.02.2005, 11:31 Uhr
zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
3 Monate Fahrverbot und 750 Euro Geldbuße gibt es eigentlich nur, wenn man zum dritten Mal mit 0,5 Promille oder mehr erwischt worden ist. Ist die Fahrverbotsfrist vorbei, gibt es auch den Führerschein zurück. Allerdings müsste dieser dritte Verstoß innerhalb der Probezeit dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Vielleicht kannst du den Verstoß bzw. die Verstöße mal etwas detaillierter schildern.
herforder21j
25.02.2005, 14:17 Uhr
zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
also ich bin von nem kumpel das auto gefahren und wurde angehalten!ich wusste das die kennzeichen nicht zu diesem wagen gehörten und wurde erwischt(FAHREN OHNE VERSICHERUNGS schutz IN TAT EINHEIT MIT VORTEUSCHEN EINES BETRUGES!!danke
Georg_g
25.02.2005, 18:04 Uhr
zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Kennzeichen an einen "falschen" Wagen zu montieren wäre eigentlich der Tatbestand Kennzeichenmissbrauch, was ein Verstoß nach Katalog B wäre. Fahren ohne Versicherungsschutz ist allerdings ein Verstoß nach Katalog A. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, warst du schon vor dieser Sache wegen einer andeen Angelegenheit bei einem Aufbauseminar, d.h. das war jetzt der zweite Verstoß innerhalb der Probezeit.
Was genau steht denn im Urteil bezüglich des Führerscheins? Ist dort die Rede von einem Fahrverbot oder heißt es dort "wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, vor Ablauf von xy Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen"? Davon hängt es ab, wie du deinen Führerschein wieder bekommst.
herforder21j
01.03.2005, 03:28 Uhr
zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
hallo georg g .es steht geschrieben ganz genau im brief"verstosses gegen das pflichtversicherungsgesetz in tateinheit mit urkundenfälschung eine geldstrafe von50tagessätzen zu je 15 euro festgesetzt sowie ein fahrverbot für die dauer von drei monaten angeordnet.das wars!
Georg_g
01.03.2005, 13:09 Uhr
zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
In diesem Fall bekommst du deinen Führerschein nach Ablauf der 3-Monats-Frist ohne Weiteres wieder zurück. In der Regel wird er einige Tage vor Ablauf des Fahrverbots per Einschreiben verschickt, fahren darfst du aber erst, wenn die Frist vorbei ist. Das steht auch nochmal in dem Einschreiben mit drin.