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Bußgeld, Punkte, Probezeit (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
durbanZA
12.01.2005, 14:01 Uhr
zu: Hilfe 30km/h zu schnell in ZONE 30
Na ja, eine 30- Zone ist ja auch irgendwo innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, gell?
Also... meines Wissens kriegst Du dann
- Bußgeld 60 Euro
- Bearbeitung und Versand 25,60 Euro (meistens)
- 3 Punkte in Flensburg
- Empfehlung zur MPU
bayernbiker
12.01.2005, 14:01 Uhr
zu: Hilfe 30km/h zu schnell in ZONE 30
Hallöchen,
unter http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/578974
.html
folgender Text:
Oberlandesgericht Karlsruhe:
Rasern in Tempo-30-Zone droht Fahrverbot
Wer nach Geschwindigkeitsvergehen in einer Tempo-30-Zone zu schnell erwischt wird, muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Ein entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe wurde im Februar 2003 veröffentlicht.
Im verhandelten Fall war eine 36-jährige Außendienstmitarbeiterin aus Nordbaden mit 59 Stundenkilometern in einer Tempo-30-Zone in Karlsruhe "geblitzt" worden. Die Stadt hatte daraufhin ein Bußgeld von 60 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot gegen die Frau verhängt, weil sie schon wiederholt innerhalb eines Jahres die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als die - gesetzlich kritische - Marke von 26 Stundenkilometern überschritten hatte.
Ihre Entschuldigung, sie sei ortsfremd und habe deshalb ein Verkehrsschild übersehen, ließ das OLG nicht gelten. Gerade weil sie ortsfremd war und schon mehrfach wegen Temposünden belangt wurde, hätte sie besonders vorsichtig fahren müssen. Die Frau könne sich auch nicht auf ein so genanntes Augenblicksversagen berufen, weil sie mit 59 Stundenkilometern die ansonsten innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 ebenfalls nicht eingehalten habe.
Auch den Hinweis der 36-Jährigen, sie sei beruflich auf den Führerschein angewiesen, wertete das Oberlandesgericht nicht zu ihren Gunsten. Es sei ihr zuzumuten, in der Zeit des Fahrverbots Urlaub zu nehmen oder vorübergehend einen Fahrer zu beschäftigen. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe.
Aktenzeichen:
1 Ss 167/02
Hab ich beim "google"n entdeckt.
Antimatrix
07.04.2005, 23:03 Uhr
zu: Hilfe 30km/h zu schnell in ZONE 30
Hallo ,
Ich habe das selbe Problem habe einen Strecke erwischt die ein 30 Km/h Schild aufweist.
Ich habe im Bußgeldkatalog nachgeschaut und muss warscheinlich mit den oben genannten Konsequenzen rechnen .
Nun nannte mir einer das es aber noch teurer werden könnte da Kirche und kindergarten in der Nähe waren. Aber zusätzlich erwäge ich das es kurz vor 19h war .
Meine frage ist halt habe ich mit mehr zu rechnen als den oben genannten Konsequenzen oder lassen sie solche Dinge ausser acht ?
Anmerkung : Nicht in der Probezeit !
fruechtchen149
08.04.2005, 15:53 Uhr
zu: Hilfe 30km/h zu schnell in ZONE 30
was passiert wenn ich in der Probezeit in der Zone30, 15km/h zu schnell war??????
hab gehört ich soll dadurch meinen führerschein verlieren da ich 50% von der Höchstgeschwindigkeit zu schnell war, stimmt das?????
und für Zone30 gelten doch strengere Regeln als normal Innerorts (mit Höchstgeschwindigkeit 50km/h) oder???
fruechtchen149
08.04.2005, 16:19 Uhr
zu: Hilfe 30km/h zu schnell in ZONE 30
falls du es nicht kapiert hast war meine frage ob 30Zone jetzt strenger bewertet wird als normal innerorts oder nicht!ich weiß selber auch das ich den bußgeldrechner hernehmen kann.und bei Forum durchsuchen bringt er mir genau ein ergebnis und zwar diese seite!
Georg_g
08.04.2005, 18:01 Uhr
zu: Hilfe 30km/h zu schnell in ZONE 30
Es gibt da wohl ein kleines Missverständnis, was das zitierte Urteil des OLG Karlsruhe betrifft. Dieses Urteil hat mit einer Zone 30 überhaupt nichts zu tun, d.h. die Konsequenzen wären bei einer gleichen Überschreitung in einem 50er Bereich exakt die selben gewesen. Das muss man der MDR-Homepage anlasten, da die Überschrift "Rasern in Tempo-30-Zone droht Fahrverbot" suggeriert, dass dies nur in 30er Zonen gelten würde, was aber nicht der Fall ist.
Der Bußgeldkatalog sieht ein einmonatiges Fahrverbot vor bei:
a) einer Überschreitung um mehr als 30 km/h innerorts
b) einer Überschreitung um mehr als 40 km/h außerorts
c) bei zwei Überschreitungen um mehr als 25 km/h, wenn die beiden Verstöße innerhalb eines Jahres begangen wurden.
@ Minchen83:
Du kannst dich also auf den Bußgeldrechner verlassen, da er auch für 30er Zonen gilt. Dort steht alles drin, was du wissen möchtest. Die "verkehrspsychologische Beratung" ist übrigens nicht zu verwechseln mit der MPU.
@ Antimatrix:
Eine Erhöhung des Bußgeldes wegen einer Kirche oder eines Kindergartens in der Nähe hast du nicht zu befürchten.
Antimatrix
10.04.2005, 14:03 Uhr
zu: Hilfe 30km/h zu schnell in ZONE 30
Ja danke @ Georg_g . Dann warte ich mal auf den bußgeldbescheid :{
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