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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
12.01.2005, 10:55 Uhr

zu: Im Knast wegen Schuhe!!

Ich behaupte mal, dass hier in Deutschland, wo jeder Straftäter mit Samthandschuhen angefaßt werden muß, so etwas nicht vorstellbar wäre.

Abgesehen davon würde ich es aber sehr begrüßen, wenn hier auch mal so eine exemplarische Strafe verhängt würde, denn:
schwere Körperverletzung bedeutet, dass jemand einen bleibenden, nicht unerheblichen körperlichen Schaden oder Behinderung davonträgt. Und warum?? Nur weil die Dame von Welt während der Fahrt unangebrachtes Schuhwerk tragen muß (zuerst wollte ich es anders formulieren, aber ich möchte hier ja nicht beleidigend werden).

Liebe Katrina!
Abgesehen von der (Un-)Wahrscheinlichkeit einer Gefängnisstrafe: möchtest du mit dem Gewissen leben, dass du einem anderen Menschen das Leben ruiniert hast, nur weil du Schuhe anhattest, die zum Autofahren ungeeignet waren?
Tip: Leg dir ein paar alte Turnschuhe o.ä. ins Auto, dann kannst du zum Fahren wechseln.

Gruß,
André

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
12.01.2005, 12:22 Uhr

zu: Im Knast wegen Schuhe!!

Hallo Katrina,

warum sollte das in D nicht mögilch sein?

Bestraft wurde ja nicht unbedingt die Ursache, sondern das Ergebnis (fahrlässige schwere Körperverletzung ).
Und ob du in eine Menschenmenge rast, weil dir die (im Fußraum abgestellte) Handtasche unters Bremspedal rutscht, du dies aufgrund falschen Schuhwerks nicht korrekt treten kannst oder gerade abgelenkt wurdest, weil dein Kleinkind auf der Rückbank schreit, ist im Zweifel sowohl der Menschenmenge wie auch dem Richter egal.

Fraglich ist, ob so etwas strafverschärfend sein kann.

Ansonsten:
Gebe ich Heuschrecke zu 100% recht.

steffi (36)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
12.01.2005, 17:57 Uhr

zu: Im Knast wegen Schuhe!!

@ Heuschrecke

Fahre zwar nicht barfus, weil mir unangenehm, aber hatte beim Ausprobieren keinerlei Probs damit, blitzschnell das ABS ansprechen zu lassen (auf trockener Straße). Mangelnden Grip konnte ich ebenfalls nicht feststellen.
Kann daher nicht unbedingt nachvollziehen, weshalb barfussfahren ein SIcherheitsrisiko sein soll. Ansonsten: Full ACK.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was bedeuten diese Dauerlichtzeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B

Beim Wechsel von Fahrstreifen 2 auf 1 ist der nachfolgende Verkehr in jedem Fall wartepflichtig

Ich muss von Fahrstreifen 2 auf 1 wechseln

Die Fahrstreifen 3 und 4 darf ich nicht benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h