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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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04.01.2005, 23:27 Uhr

Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren

Also ich wurde mit einem 50er Roller der auch als 50er angemeldet war mit einem Freund hintendrauf angehalte. Jedoch habe ich vergessen den Polizisten zu sagen, dass ich einen Mofaführerschein hab. Die denken jetzt wahrscheinlich, dass ich mir den Roller von meinem Vater geschnappt hab und damit rumgefahren bin, ohne führerschein.
Jetzt meinten ein paar Leute, dass ich meinen Autoführerschein erst ab 21 machen kann. kann das sein?

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05.01.2005, 00:15 Uhr

zu: Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren

Ja ich hab halt ne Mofaprüfbescheinigung und bin ein Roller gefahren für den man die Führerschein der Klasse M braucht. Ich hab den Polizisten halt gesagt, dass ich keinen Führerschein für den Roller hab aber ich hab nicht gesagt, dass ich ne Mofaprüfbescheinigung hab. Keine Ahnung warum. Ist mir erst später eingefallen, dass das villeicht wichtig für den ist, weil ich ja die Regelen des Straßenverkehrs kenne. Ist das überhaupt interessant für die Polizisten oder ist das einfach Fahren ohne Fahrerlaubnis egal ob ich ne Mofa Prüfbescheinigung hab oder nicht? Achja und da war ja noch der Freund hintendrauf. Bekomm ich dann nochmehr Strafe?
Mir sind eigentlich alle Strafen recht solange ich meinen Füherschein schön ab 18 machen kann.

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05.01.2005, 11:40 Uhr

zu: Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren

Aber es KANN DURCHAUS MÖGLICH sein, dass du doch eine FS Sperre bekommst.
Denn warum sollte es dir anders ergehen als den Jugendlichen, die Auto fahren und keinen FS haben!!

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05.01.2005, 13:25 Uhr

zu: Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren

Aber ich kenne Leute, die mit einem auf 25er angemeldeten roller 50 gefahren sind und die 6 punkte und ein paar Sozialstunden bekommen. Ich will jetzt nur wissen ob das eine Rolle spielt ob ich eine Prüfbescheinungung hab oder nicht. Ob ich jetzt mit meinem Mofa 50 fahr oder mit einem 50er Roller. Das muss doch das gleiche sein.
Soll ich jetzt beim Revier anrufen und sagen, dass ich ne Mofaprüfbescheinugung hab?

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05.01.2005, 13:44 Uhr

zu: Mit Mofaführerschein 50er Roller gefahren

Ob du mit deinem Mofa 50 fährst oder mit einem Roller ist tatsächlich das gleiche... Ist nämlich beides verboten wenn du nur eine Mofaprüfbescheinigung hast.

Die einzige Tatsache die zählt ist, dass du einen 50er Roller gefahren bist ohne die nötige Fahrerlaubnis. Ob du einen Mofaschein hast oder nicht interessiert dabei wirklich niemanden.
Eine dreijährige Führerscheinsperre wirst du sicher nicht bekommen. Vor allem wenn es die erste Verkehrsstraftat begangen hast. Möglich wäre aber eine Sperre aus rechtlicher Sicht schon.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was bedeuten diese Dauerlichtzeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B

Die Fahrstreifen 3 und 4 darf ich nicht benutzen

Beim Wechsel von Fahrstreifen 2 auf 1 ist der nachfolgende Verkehr in jedem Fall wartepflichtig

Ich muss von Fahrstreifen 2 auf 1 wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen