Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vadim.v.l
01.12.2011, 14:03 Uhr

Führerschein

Es geht um folgende Frage:
Ein Bekannter von mir hat einen rusiischen Führerschein, er wird erstmal nach München via Sprachvisum( bis zu 6 Monate) kommen und würde gerne einen EU-Führerschein machen. Nun steht es im gesetz, dass er den russischen Führerschein nach Ablauf der 6 Monate wechseln MUSS, es sthet aber nirgendswo da, ob er es VOR Ablauf der 6 Monate machen kann. Kann er somit wöhrend seines Aufenhalts vor Ablauf der 6 Monate sein Führerschein via theoretische und praktische Prüfung umtauschen, oder ist es nicht möglich?

Für eine Antowrt wäre ich sehr dankbar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.12.2011, 21:28 Uhr

zu: Führerschein

Eine deutsche (EU-) Fahrerlaubnis kann erst erteilt werden, wenn Dein Freund mindestens ein halbes Jahr hier gewohnt hat (§ 7 Abs. 1 FeV).

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vadim.v.l
05.12.2011, 09:42 Uhr

zu: Führerschein

Vielen Dank! Dabei geht es darum, seit wann er eine Wohnanmeldung hat, verstehe ich es richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.12.2011, 23:22 Uhr

zu: Führerschein

Nein, an sich spielt die Meldung keine Rolle, sondern ab er tatsächlich in Deutschland gewohnt hat.
Das ist natürlich Beweisfrage; Anhaltspunkte können Visa, Flugtickets, Arbeitsvertrag usw. sein.

MfG
Durban :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

Vor der Kreuzung warten

Ohne halten abbiegen