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Auslandsführerschein
hengesa
12.08.2011, 18:10 Uhr
Rückumtausch Führerschein
Hallo,
ich habe vor einem Jahr meinen deutschen Führerschein in einen kanadischen getauscht. Jetzt wollte ich das ganze wieder rückgängig machen und meinen deutschen wieder haben, allerdings wurde der deutsche wohl von der Behörde vernichtet weil sie nicht wussten wann ich wiederkomme.
Mein eigentliches Problem ist, dass die jetzt eine übersetzung meines kanadischen Führerscheins haben wollen um den wieder zurück umzuschreiben.
Meine Angst dabei ist, das mir Führerscheinklassen verloren gehen. Hat da jemand Erfahrungen mit?
Das Bundesministerium für Verkehr schrieb mir folgendes dazu:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem zuständigen
Fachreferat kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Auskunft Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist zutreffend. Die
Rechtsgrundlage ist § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Entsprechend dem
Grundsatz, dass jeder grundsätzlich nur im Besitz eines
Führerscheindokumentes sein soll, wird der deutsche Führerschein
vernichtet, wenn ein ausländischer Führerschein erworben wurde. Ein
Vergleich mit einem verloren gegangen Führerschein trägt nicht, da Sie
dann nicht im Besitz eines Führerscheindokumentes wären. Als Verursacher
für den Aufwand der Umschreibung ist es daher auch selbstverständlich,
dass Sie die für die Behörde entstehenden Kosten zu tragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hat da jemand schon Erfahrungen mit einem Rückumtausch gemacht?
Gruss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Kraftfahrstraße
Vorfahrtstraße
Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
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