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Auslandsführerschein
saad_i
02.06.2011, 10:53 Uhr
Jordanischen Führerschein umschreiben?
Hallo,
Ich bekomme demnächst meinen Jordanischen Führerschein/ Internationalen FS und ziehe bald nach deutschland zurück und wollte daher Fragen ob es möglich ist den Jordanischen Führerschein umzuschreiben.
nun habe ich auf dieser Seite als Bedingung gelesen:
____________________________
Eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland,
â EURO¢ wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war
â EURO¢ wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war
______________________________________
In meinem Fall ist der Hauptwohnsitz glaub ich immer noch in Deutschland gemeldet (Frage noch mal bei meinen Eltern nach) aber ich habe einen Dienstpass wegen der Arbeit meiner Mutter und es steht explizit im Dienstpass drin Dienstort: Amman/Jordanien.
Außerdem habe ich allerlei dokumente die beweisen dass ich mich ständig in Jordanien aufgehalten habe, z.B Schulbescheinigung über den Abschluss der 12en Klasse an einer internationalen schule, Jordanische aufenthaltserlaubnis für je ein Jahr von 2009-2011, usw...
Ist das nicht ausreichend??
Aber eigentlich ist das doch vollkommen egal denn ich muss doch sowieso für den Führerschein die Theoretische und Praktische Prüfung noch mal wiederholen, da ist es also doch egal wo ich meinen Wohnsitz habe.
Ich kann auch nachweisen dass ich Praktische Stunden/Praxisstunden in Jordanien genommen habe.
Vielen Dank im Voraus!
saad_i
02.06.2011, 11:02 Uhr
zu: Jordanischen Führerschein umschreiben?
Edit: Der folgende Satz auf einer Fahrschulseite bestätigt meine Theorie!:
____________________________________
Eine Fahrerlaubnis, die im Ausland erworben wurde, während man seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, wird in Deutschland NICHT anerkannt, !!ES SEIN DENN!!, sie wurde während eines mindestens sechsmonatigen Auslandsaufenthalts, der nur dem Schulbesuch oder Studium diente, erworben.
http://www.fahrschule-vogler.de/Informationen/Umsc
hreibungen_Ausland.htm
____________________
Was denkt ihr? Ich war wegen Schulbesuchs 2 Jahre in Jordanien. Beweise kann ich viele vorlegen wie oben schon erwähnt!
durbanZA
02.06.2011, 16:45 Uhr
zu: Jordanischen Führerschein umschreiben?
Hallo.
Gem. § 29 Abs. 1 S. 1 FeV ist die jordanische Fahrerlaubnis in Deutschland 6 Monate lang ohne weiteres gültig, wenn Du DIch mindestens 185 Tage dort aufgehalten hast.
Danach läuft die FE ab und muss in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Die jordanische Fahrerlaubnis wird gem. § 31 Abs. 2 FeV nur nach Ablage der theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben; jedoch ist keine komplette Fahrerlaubnis notwendig.
MfG
Durban :)
saad_i
02.06.2011, 20:16 Uhr
zu: Jordanischen Führerschein umschreiben?
Hallo Durban und danke für deine schnelle Antwort!!
Ist es also den Deutschen egal ob ich meinen Hauptwohnsitz noch in DE habe?
Ich habe ja mehr als genug beweise dafür, dass ich die 185 Tage garantiert in Jordanien war.
Da ich aber wie du schon geschildert hast eh die theoretische und praktische Prüfung nochmal in DE machen muss um die JOR Fahrerlaubnis (Führerschein) umgeschrieben zu bekommen ist doch mein Wohnsitz vollkommen egal. Denn der Wohnsitz ist glaube ich nur wichtig wenn man einen führerschein aus einem EWR oder EU Land macht und dann OHNE Fahrprüfung und Theorie umgeschrieben haben will. Ist das korrekt?
Danke im Voraus!
durbanZA
03.06.2011, 21:38 Uhr
zu: Jordanischen Führerschein umschreiben?
Du hast die Materie schon ziemlich gut verstanden.
Grundsätzlich ist der melderechtliche Wohnsitz, also der Ort, an dem Du gemeldet bist, im Fahrerlaubnisrecht nicht unmittelbar relevant (Höchstens ein Indiz).
Das Fahrerlaubnisrecht hat einen "eigenen" Wohnsitzbegriff, und da geht es eben um diese 185 Tage.
Gerade bei einem nachgewiesenen Schulbesuch solltest Du da keine Probleme mit den deutschen Führerscheinstellen bekommen.
MfG
Durban :)
saad_i
23.06.2011, 06:39 Uhr
zu: Jordanischen Führerschein umschreiben?
Danke für die Hilfe!
Und wie ist es wenn ich mit dem Internationalen Führerschein in DE rumfahre?
Kann ich da ärger bekommen wenn ich mal nur einen Personalausweis dabeihabe anstatt den Dienstpass wo drinsteht Dienstort Jordanien?
saad_i
22.09.2011, 10:54 Uhr
zu: Jordanischen Führerschein umschreiben?
Also ich war jetzt mal bei der Führerscheinstelle und Sie sagen es ist kein Problem den Führerschein umzuschreiben trotz Hauptwohnsitz in Deutschland seit c.a. 2007, die Dokumente die benötigt werden sind das Flugzeugticket (Boarding Card Eticket) um zu beweisen wann ich ausgereist bin sowie das Schulzeugnis wo notiert ist im welchen Jahr die Schule besucht wurde.
Ob ich jetzt noch mit meinen Jordanischen Führerschein 6 Monate fahren darf ist immer noch unklar, selbst die Leiterin der Führerscheinstelle, die hinzugezogen wurde wusste nicht weiter und informiert sich wiederum dann bei ihren vorgesetzten.
Das Problem ist nämlich, dass bei einer Polizeikontrolle die Polizei nicht weiß ab wann ich mich in Deutschland aufhalte um zu wissen wie lange ich nun mit meinem Führerschein in Deutschland noch fahren darf (6 Monate regelung), denn auf der einen hand habe ich jetzt seit 2006 meinen Hauptwohnsitz in Deutschland, andererseitz ist mein Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Ausgabe des Führerscheins eindeutig in Jordanien, da ich dort ja zur Schule gegangen bin. Dies gilt es nun herauszufinden.
Bin gespannt, ob sich die Polizei mit einem Flugticket und Schulbescheinigung zufriedengibt.
durbanZA
22.09.2011, 20:12 Uhr
zu: Jordanischen Führerschein umschreiben?
Das ist ja eine witzige Führerscheinstelle...
- Umgeschrieben werden können nur solche Fahrerlaubnisse, die auch 6 Monate zum fahren berechtigt haben. Und umgekehrt:
- Führerscheine, die 6 Monate zum Fahren berechtigen, können umgeschrieben werden.
Beides hat nämlich dieselbe Voraussetzung: Die Einhaltung der 185- Tage- Regel.
Somit ist es Blödsinn, wenn die SBin die FE umschreiben will, aber nicht weiß, ob Du 6 Monate damit fahren darfst.
Zu dem internationalen Führerschein (ich lese das erst jetzt, aber dennoch): Der internationale FS ist nur eine Übersetzung des eigentlichen Führerscheins und kein eigenständiges Dokument. Deshalb müsstest Du den Füherschein, auf den der internationale FS sich bezieht, stets mitführen.
saad_i
22.09.2011, 21:35 Uhr
zu: Jordanischen Führerschein umschreiben?
Das darf doch nicht wahr sein oder?
Ich habe explizit nachgefragt warum ich denn vielleicht nicht fahren darf aber trotzdem der Führerschein umgeschrieben werden darf (ich habe mir nämlich auch in dem Moment gedacht die 185tage Regel gilt doch wohl eigentlich für umschreiben und fahren) aber die Dame hat mir ausdrücklich gesagt, dass das umschreiben eines Ausl. Führerscheins ÜBERHAUPT NICHTS (betont!) mit dem Fahren mit einem Ausländischen Führerschein zu tun hat. Diese Aussage wurde von der zweiten Person in der Führerscheinstelle Mannheim, die anwesend war, ebenfalls bestätigt.
Haben die alle keine Ahnung oder gibt es so Präzedenzfälle wie mich extrem selten?
Werde dann hier posten, was die Rückantwort von der Führerscheinstelle per Telefon so ergeben hat.
saad_i
07.10.2011, 09:33 Uhr
zu: Jordanischen Führerschein umschreiben?
Es hat sich nun doch geklärt, endlich kam der erlösende Anruf von der Leiterin der Führerscheinstelle Mannheim:
Ich darf nun doch in Deutschland fahren. Ich muss jedoch bei Polizeikontrolle die Kopie des Dienstpasses, Schulbescheinigung, Internationalen Führerschein und den Nationalen Führerschein die Kopie vom Flugticket zum Nachweis der Einreise nach Deutschland sowie wenn möglich die Quittung der Gebühren von der Umschreibung nachdem ich eine Fahrschule wg. Umschreibung gefunden habe, der Führerscheinstelle vorlegen.
Ich Danke euch für eure Hilfe!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-108-B / 3 Fehlerpunkte
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