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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Defelia
29.09.2010, 14:05 Uhr

Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

Hallo,
Bin ich gesetzlich verpflichtet meinen deutschen EU Fuehrerschein in Italien umschreiben oder anerkennen zu lassen?
Ich bin Deutsche und habe einen Wohnsitz in Deutschland sowie in Italien.

Danke fuer eine Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.09.2010, 22:51 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

nein.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2010, 00:27 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

Ich finde das "Nein" etwas zu pauschal. Grundsätzlich werden EU-Führerscheine zwar gegenseitig anerkannt, aber nationale Besonderheiten kann es dennoch geben. Wenn der ordentliche Wohnsitz in Italien ist und dort beispielsweise eine zeitliche Befristung existieren sollte (wie in Spanien), dann ist spätestens am Ende dieser Frist eine Verlängerung und damit verbunden ein Umtausch notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.09.2010, 08:39 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

>> Ich bin Deutsche und habe einen Wohnsitz in Deutschland sowie in Italien.<<

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2010, 15:04 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

»Nimmt man seinen ordentlichen Wohnsitz in ...«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109 / 3 Fehlerpunkte

Etwa 80 m vor Ihnen hält ein Schulbus auf der Fahrbahn. Können daraus Gefahren entstehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109

Nein, weil an jeder Schulbushaltestelle Schülerlotsen den Verkehr sichern

Ja, weil Kinder nicht immer auf dem kürzesten Weg die Fahrbahn überqueren

Ja, weil Kinder häufig über die Straße rennen, um den Bus noch zu erreichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist Folge zu leisten