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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lysann
09.01.2010, 14:40 Uhr

fürher schein in der thechei machen

hallo ich habe eine frage

mein bekannter der hat hier in Deutschland seinen füherschein weg wegen zu viel punkte
und der muss eigendlich hier in deutschlan mpu machen

und der hat sich dann in der zeitung auf so eine anzeige gemeldet führerschein ohne mpu

und dann ist er in die thechei gegeanegen und hat da fahren müssen

und er hat so eine regelung 185 tage wohnsitz dort und aber er wohnt in deutschland

und die haben in dann irgendwann angerufen das er kommen kann
und in der thechei beim tüv seinen füherschein beantragen kann.
und das hat er dann gemacht und beckommt ihn dann zugeschickt

meine frage ist das alles hier in Deutschland anerkant der füherschein oder ist der ungültig
weil er zu mir gesagt hat der füherschein wer hier in Deutschalnd anerkannt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gerry3107
09.01.2010, 15:18 Uhr

zu: fürher schein in der thechei machen

Sollte sich inzwischen wohl schon rumgesprochen haben, was von soetwas zu halten ist, hoffentlich hat Dein "Bekannter" schon viel Geld bezahlt !!!
Deine Rechtschreibung und überhaupt die Leserlichkeit Deines Textes, erfordern eigentlich auch eine MPU ! Unglaublich !!!

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09.01.2010, 15:30 Uhr

zu: fürher schein in der thechei machen

ja er hat schon so 2 Tausend euro bezahlt

also ist das hier verboten mit dem füherschein zu fahren wenn mann hier eine sperre beckommen hat und mpu machen muss
ist der füherschein nicht hier gültig so habe ich dich jetzt verstanden

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Käy Cee
09.01.2010, 18:25 Uhr

zu: fürher schein in der thechei machen

Dieser Führerschein ist hier definitiv nicht gültig.
Aber ich finds lustig, das immer wieder jemand so dämlich ist solche Angebote anzunehmen.
Zumal hier schin seit Jahren entsprechende Threads zu diesem Thema beantwortet wurden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Käy Cee
10.01.2010, 06:09 Uhr

zu: fürher schein in der thechei machen

Welch ein Glück, das ich nur unsere Regionalzeitung lese und so wenig Fernsehe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lysann
10.01.2010, 12:47 Uhr

zu: fürher schein in der thechei machen

ach so ihr 2 da unten ihr seit total vom thema abgekommen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.01.2010, 22:30 Uhr

zu: fürher schein in der thechei machen

Um es kurz zu machen:
Wenn die 185- Tage- Regel nicht eingehalten wurde, so ist die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland gem. § 28 Abs. 4 Nr. 2 ungültig:

»Die Berechtigung nach Absatz 1* gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,

...

2.die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten... .«


*Anmerkung von mir: Gemeint ist die Erlaubnis, mit einer ausländischen FE in D Fahrzeuge zu führen.

Fazit:
Es gibt nach wie vor eine Menge Betrüger auf dem Markt, die einem das Blaue vom Himmel herablügen. Die große Zeit des Führerscheintourismus ist jedoch vorbei.
Bei legal ausgestellten EU- Führerscheinen bleiben zwar noch ein paar Entscheidungen abzuwarten, was die 185-Tage-Regel angeht, ist aber die Sachlage klar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lysann
11.01.2010, 19:09 Uhr

hi

du er hat ergendwie einen pass wo er immer mit füheren muss wo sie im nicht machen könnten hat er mir gesagt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern user1
11.01.2010, 20:15 Uhr

zu: fürher schein in der thechei machen

dazu kommt noch wen man in Deutschland ein Fahrverbot hat egal ob wegen zu vilen Punkten oder anderen sachen darf ann auch nicht mit eiem außländichen Füherschein in Deutschland fahren lese dazu Fahrtipps Artikel : http://fahrtipps.de/fuehrerschein/fuehrerschein-to
urismus.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Käy Cee
12.01.2010, 05:43 Uhr

zu: fürher schein in der thechei machen

du er hat ergendwie einen pass wo er immer mit füheren muss wo sie im nicht machen könnten hat er mir gesagt

Klar, was soll denn das für n Pass sein?

Und wenn er sowas wirklich hätte, warum macht er dann überhaupt nen Führerschein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
13.01.2010, 01:39 Uhr

zu: fürher schein in der thechei machen

»du er hat ergendwie einen pass wo er immer mit füheren muss wo sie im nicht machen könnten hat er mir gesagt«

Wer das glaubt...

Es gibt keinen Freibrief für Verkehrsstraftäter.
Wer sich nicht regelkonform verhält, der wird bestraft. Auch die EU sieht das so.

Es hat mal Gesetzeslücken gegeben, die sind aber so beseitigt, dass auch rückwirkend die im Ausland erworbenen Fahrerlaubnisse ungültig sind.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 150 m und 250 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

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