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Auslandsführerschein
lysann
09.01.2010, 14:40 Uhr
fürher schein in der thechei machen
hallo ich habe eine frage
mein bekannter der hat hier in Deutschland seinen füherschein weg wegen zu viel punkte
und der muss eigendlich hier in deutschlan mpu machen
und der hat sich dann in der zeitung auf so eine anzeige gemeldet führerschein ohne mpu
und dann ist er in die thechei gegeanegen und hat da fahren müssen
und er hat so eine regelung 185 tage wohnsitz dort und aber er wohnt in deutschland
und die haben in dann irgendwann angerufen das er kommen kann
und in der thechei beim tüv seinen füherschein beantragen kann.
und das hat er dann gemacht und beckommt ihn dann zugeschickt
meine frage ist das alles hier in Deutschland anerkant der füherschein oder ist der ungültig
weil er zu mir gesagt hat der füherschein wer hier in Deutschalnd anerkannt
Gerry3107
09.01.2010, 15:18 Uhr
zu: fürher schein in der thechei machen
Sollte sich inzwischen wohl schon rumgesprochen haben, was von soetwas zu halten ist, hoffentlich hat Dein "Bekannter" schon viel Geld bezahlt !!!
Deine Rechtschreibung und überhaupt die Leserlichkeit Deines Textes, erfordern eigentlich auch eine MPU ! Unglaublich !!!
lysann
09.01.2010, 15:30 Uhr
zu: fürher schein in der thechei machen
ja er hat schon so 2 Tausend euro bezahlt
also ist das hier verboten mit dem füherschein zu fahren wenn mann hier eine sperre beckommen hat und mpu machen muss
ist der füherschein nicht hier gültig so habe ich dich jetzt verstanden
Käy Cee
09.01.2010, 18:25 Uhr
zu: fürher schein in der thechei machen
Dieser Führerschein ist hier definitiv nicht gültig.
Aber ich finds lustig, das immer wieder jemand so dämlich ist solche Angebote anzunehmen.
Zumal hier schin seit Jahren entsprechende Threads zu diesem Thema beantwortet wurden.
Käy Cee
10.01.2010, 06:09 Uhr
zu: fürher schein in der thechei machen
Welch ein Glück, das ich nur unsere Regionalzeitung lese und so wenig Fernsehe.
lysann
10.01.2010, 12:47 Uhr
zu: fürher schein in der thechei machen
ach so ihr 2 da unten ihr seit total vom thema abgekommen
durbanZA
10.01.2010, 22:30 Uhr
zu: fürher schein in der thechei machen
Um es kurz zu machen:
Wenn die 185- Tage- Regel nicht eingehalten wurde, so ist die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland gem. § 28 Abs. 4 Nr. 2 ungültig:
»Die Berechtigung nach Absatz 1* gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,
...
2.die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten... .«
*Anmerkung von mir: Gemeint ist die Erlaubnis, mit einer ausländischen FE in D Fahrzeuge zu führen.
Fazit:
Es gibt nach wie vor eine Menge Betrüger auf dem Markt, die einem das Blaue vom Himmel herablügen. Die große Zeit des Führerscheintourismus ist jedoch vorbei.
Bei legal ausgestellten EU- Führerscheinen bleiben zwar noch ein paar Entscheidungen abzuwarten, was die 185-Tage-Regel angeht, ist aber die Sachlage klar.
lysann
11.01.2010, 19:09 Uhr
hi
du er hat ergendwie einen pass wo er immer mit füheren muss wo sie im nicht machen könnten hat er mir gesagt
user1
11.01.2010, 20:15 Uhr
zu: fürher schein in der thechei machen
dazu kommt noch wen man in Deutschland ein Fahrverbot hat egal ob wegen zu vilen Punkten oder anderen sachen darf ann auch nicht mit eiem außländichen Füherschein in Deutschland fahren lese dazu Fahrtipps Artikel : http://fahrtipps.de/fuehrerschein/fuehrerschein-to
urismus.php
Käy Cee
12.01.2010, 05:43 Uhr
zu: fürher schein in der thechei machen
du er hat ergendwie einen pass wo er immer mit füheren muss wo sie im nicht machen könnten hat er mir gesagt
Klar, was soll denn das für n Pass sein?
Und wenn er sowas wirklich hätte, warum macht er dann überhaupt nen Führerschein?
to
13.01.2010, 01:39 Uhr
zu: fürher schein in der thechei machen
»du er hat ergendwie einen pass wo er immer mit füheren muss wo sie im nicht machen könnten hat er mir gesagt«
Wer das glaubt...
Es gibt keinen Freibrief für Verkehrsstraftäter.
Wer sich nicht regelkonform verhält, der wird bestraft. Auch die EU sieht das so.
Es hat mal Gesetzeslücken gegeben, die sind aber so beseitigt, dass auch rückwirkend die im Ausland erworbenen Fahrerlaubnisse ungültig sind.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?
Zwischen 50 m und 150 m
Zwischen 250 m und 350 m
Zwischen 150 m und 250 m
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
In Einbahnstraßen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Einfach weiterfahren
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