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Auslandsführerschein

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26.11.2009, 19:39 Uhr

Führerscheintausch

Hallo Leute
Ich arbeite seit ca. 5 Jahren in der Schweiz und hab da auch einen Wohnung. Jedes 2. Wochenende fahre ich nach Deutschland, verbringe auch meinen Urlaub da. Jetzt habe ich mich entschlossen ganz in der Schweiz zu bleiben und wollte deshalb auch meinen Führerschein tauschen. Auf der Führerscheinstelle wollen sie nun einen Nachwweis vom Arbeitgeber das ich immer Auto gefahren bin, der stellte mir jedoch nur einen aus für B aus. Jetzt soll ich eine Kontrollfahrt machen oder verliere den C1. Gibt es da nicht so eine Pendlerregel?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.11.2009, 21:28 Uhr

zu: Führerscheintausch

»... und wollte deshalb auch meinen Führerschein tauschen.«

Meines Erachtens hättest du das schon vor Jahren machen müssen, weil du seit Jahren deinen Wohnsitz in CH hast. Soweit ich weiß, gelten ausländische Führerschein in der Schweiz nur für die Dauer von 6 Monaten (vergleichbar der deutschen Regelung). Insofern hattest du Glück, dass du in den vergangenen Jahren keine Probleme bekommen hast.

»Gibt es da nicht so eine Pendlerregel?«

Pendler bist du ja nicht. Ein CH-Führerschein würde in Deutschland prüfungsfrei umgeschrieben werden, und zwar in alle erteilten Klassen. Eigentlich sollte das wegen der Gegenseitigkeit umgekehrt auch so sein. Falls man aber dennoch eine Prüfung der Klasse C1 von dir verlangt, wirst du wohl nicht um diese "Kontrollfahrt" herum kommen.

Frag doch noch mal genau nach, ob eine Umschreibung wirklich nicht prüfungsfrei möglich ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte