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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gebpet
31.08.2009, 19:59 Uhr

Österreichischer Führerschein in Deutschland

Hallo,
Ich habe seit ca. 3 Wochen den österreichischen Führerschein. Damit stecke ich natürlich in der Probezeit.
Jetzt ist die Frage: Darf ich mit meinem Führerschein ein Auto (Mietwagen = deutsche Kennzeichen) in Deutschland fahren?

Gruß Peter

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.08.2009, 21:00 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein in Deutschland

wenn es kein lernführerschein ist, ja.
kommt aber auf den vermieter an ob er dir ein auto vermieten will.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gebpet
31.08.2009, 21:02 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein in Deutschland

Danke für deine rasche Antwort!

Ich war mir nur nicht sicher, ob es Probleme wegen der Probezeit gibt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
31.08.2009, 22:59 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein in Deutschland

Wenn du noch in der Probezeit bist oder unter 21 Jahre wird dir wenn überhaupt allerhöchstens die kleinste Wagenklasse vermietet werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Kleinkrafträder

Mofas und Krankenfahrstühle

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden