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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern altista
09.05.2009, 16:18 Uhr

Deutschland-Schweiz-Deutschland Führerscheintausch

Hallo, ich habe deutschen Führerschein gehabt. Bin für zwei Jahre in die Schweiz gegangen wo ich aus rechtlichen Gründen mein Führerschein in schweizer Führerausweis umtauschen musste (Berufsfahrer - Bus). Jetzt bin ich wieder zurück in Deutschland, muss anscheinend für meinen schweizer Führerausweis wieder einen deutschen Führerschein verlangen (innerhalb von 6 Monaten, also bis Ende Mai). Ist aber ein Problem - ich fahre noch als Aushilfe, ab und zu, in der Schweiz Bus, wo ich wiederum einen schweizer Führerausweis brauche.
Hat jemand Erfahrung was hier zu tun wäre? Wie kann ich beiden Staaten befriedigen?
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.05.2009, 13:11 Uhr

zu: Deutschland-Schweiz-Deutschland Führerscheintausch

Normalerweise muss der ausländische Führerschein bei der Umschreibung in einen deutschen FS abgegeben werden. Es sollte aber in diesem Fall möglich sein, dass du beide Führerscheine behalten kannst.

§ 31 Abs. 4 FeV: "In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken."

Sprich am Besten die deutsche Führerscheinstelle darauf an. Vielleicht kannst du eine Bescheinigung des schweizerischen Arbeitgebers vorlegen, um die dortige Tätigkeit nachzuweisen.

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11.05.2009, 10:21 Uhr

danke Georg_g. Es macht mir Hoffnung!

So werde ich tun. Danke.
Es wäre die beste Lösung - beide Führerscheine besitzen zu dürfen/können.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren