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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.12.2006, 00:26 Uhr

zu: Anerkennung eines Texanischen FS, Provisional driverlicense

sieh mal hier http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anla
ge=11


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.12.2006, 13:53 Uhr

zu: Anerkennung eines Texanischen FS, Provisional driverlicense

Die Anlage 11 zur FeV gibt leider keine Antwort darauf, ob man diesen Führerschein nun umschreiben lassen kann oder nicht, da Texas nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist.

Die Frage ist, ob die texanische provisional license ein Lernführerschein im Sinne der IntKfzVO ist. Falls das der Fall sein sollte, darf man damit weder 6 Monate in Deutschland fahren, noch kann man ihn umschreiben lassen.

Welche Einschränkungen bestehen denn bei diesem Führerschein? Zähle mal alle Unterschiede auf, die zu einem "normalen" texanischen Führerschein bestehen. Ist nach Ablauf der "provisional time" eine erneute Prüfung abzulegen?

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16.12.2006, 15:48 Uhr

zu: Anerkennung eines Texanischen FS, Provisional driverlicense

wird wohl nicht ohen prüfungen abgehen.

siehe: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=43659&hl=Texas


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.12.2006, 16:13 Uhr

zu: Anerkennung eines Texanischen FS, Provisional driverlicense

Hmmm, nix für ungut, Holger, aber ich glaube, du hast die Fragestellung nicht richtig verstanden. Texas ist nicht in der Anlage 11 aufgeführt und daher geht es ohne Prüfung natürlich nicht. Das ist auch der Fragestellerin klar, denn sie schreibt ja: "Theorie und Prakt. Pruefung muessen hier gemacht werden. Aber die Pflichtst. kann man sich sparen."

Es geht also nur um die Frage, ob für die Ablegung der Prüfungen die Ausbildungsvorschriften zu beachten sind oder nicht, und ob man mit dem FS 6 Monate lang hier fahren darf.

Lernführerschein: keine 6 Monate in D fahren, 14 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten, theor. Prüfung, prakt. Prüfung, d.h. der texanische FS ist für D völlig wertlos.

Kein Lernführerschein: Man darf 6 Monate in D fahren, keine Theorieausbildung, keine Sonderfahrten, nur theor. und prakt. Prüfung.

Daher meine Nachfrage, inwiefern sich die provisional license von einem vollwertigen FS unterscheidet. Meine Vermutung: Man darf keine oder nur bestimmte Personen mitnehmen, man darf zu bestimmten Uhrzeiten nicht fahren, es ist keine neue Prüfung zum "Aufstieg" erforderlich. Dann wäre es kein Lern-FS im Sinne der IntKfzVO.

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16.12.2006, 18:41 Uhr

zu: Anerkennung eines Texanischen FS, Provisional driverlicense

das ist richtig georg.
wollte dem te auch nur den weg ins vp zu den "texas-threads" weisen.
habe sie selber nicht alle gelesen, daher auch nur der verweis.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
16.12.2006, 22:22 Uhr

zu: Anerkennung eines Texanischen FS, Provisional driverlicense

hmm...mal aus dem stehgreif...
ist es nicht so, dass sie nur die theorie und praxis machen muss? sonderfahrten sind bei ner umschreibung doch gar nicht vorgesehen...
gruss
karsten

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

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Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

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Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

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