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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vanny
20.09.2006, 01:01 Uhr

Führerschein in Brasilien???????????

Hi!!!!
ich bin jetzt 16 Jahre alt und mache in halbes Jahr Austausch in Btrasilien.
Jetzt frage ich mich b es nicht sinnvoll wäre den Führerschein hier zu machen.
Allerdings weiss ich nicht, ob das möglich ist, da ich ihn in Deutschland ja noch nicht machen könnte und ob er in deutschland gültig wäre.
Ich freu mich schon auf ein Antwort und danke euch schon mal im Vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern suesse
20.09.2006, 13:54 Uhr

zu: Führerschein in Brasilien???????????

Ja aber mit 16 kannst Du doch in Deutschland keinen Autoführerschein machen! Oder was meinst Du?

Also wenn Du ab jetzt ein halbes Jahr in Brasilien bist, wärst Du ja 16 1/2 Jahre und dann kannst Du noch immer keinen Führerschein machen! :-)

Sorry oder willst Du mit 16 Führerschein in Brasilien machen und wissen, ob der dann hier auch gilt? Kann mir schwer vorstellen, dass Du dort mit 16 Autoführerschein machen kannst! Gruss suesse :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.09.2006, 15:08 Uhr

zu: Führerschein in Brasilien???????????

du wirst ihn auf keinen fall prüfungdfrei umgeschrieben bekommen. wenn es ein lern-führerschein ist, darfst du ihn hier auch nicht das halbe jahr nutzen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.09.2006, 17:01 Uhr

zu: Führerschein in Brasilien???????????

Voraussetzung für die Benutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD (ggf. auch unter dem in Deutschland üblichen Mindestalter) ist eine Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen. Außerdem muß es sich um einen vollwertigen, also keinen Lernführerschein o.ä. handeln.
Brasilianische Fahrerlaubnisse werden laut Anlage 11 FeV nicht ohne weiteres in deutsche Fahrerlaubnisse umgeschrieben.

Das heißt für Dich im Klartext:
Solltest Du mind. 185 Tage dort bleiben und in dieser Zeit einen vollwertigen Führerschein erlangen, bleibt dieser nach Deiner Rückkehr 6 Monate gültig. In dieser Zeit darfst Du auch trotz der Mindestalterunterschreitung fahren. Danach läuft der Führerschein ab.

Ggf. könntest Du dann, wenn Du 18 bist, eine neue FE beantragen, ohne, daß Du Fahrstunden nehmen mußt. Allerdings musst Du dennoch die Prüfungen ablegen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maexey
07.04.2008, 16:22 Uhr

zu: Führerschein in Brasilien???????????

bei mir ist die sache ähnlcih, nur
ich bin 17 wenn ich den mache und komme auch mit 17 zurück, jetzt steht ja hier i-was mit dem mindestalter, dass man haben muss, nach den 6 monaten bin ich immer noch 17, aber in BW darf man ja jetzt schon mit 17 "fahren" (in begleitung von eltern) geht dass dann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.04.2008, 16:50 Uhr

zu: Führerschein in Brasilien???????????

nein, geht nicht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maexey
07.04.2008, 17:22 Uhr

zu: Führerschein in Brasilien???????????

schade...
danke fÜr die hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maexey
08.04.2008, 19:14 Uhr

zu: Führerschein in Brasilien???????????

und was ist der grund??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.04.2008, 19:48 Uhr

zu: Führerschein in Brasilien???????????

Ich wüsste jetzt auch nicht, warum das nicht gehen sollte. Kommt man mit einem ausländischen Führerschein (kein Lernführerschein) nach D zurück, dann darf man damit auf jeden Fall 6 Monate lang in Deutschland fahren. Das gilt auch, wenn man erst 16 oder 17 Jahre alt ist.

Sind die 6 Monate vorbei und man ist dann erst 17 Jahre alt, dann kann man auch am begleiteten Fahren teilnehmen, was natürlich das Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erfordert. Man sollte also rechtzeitig vor Ablauf der 6 Monate einen Antrag für BF17 stellen und eine Fahrschule aufsuchen, dann ist folgender Ablauf möglich:

1. Nach der Rückkehr nach Deutschland 6 Monate mit der ausländischen FE fahren.

2. Nach Ablauf der 6 Monate bzw. ab 17 Jahre am begleiteten Fahren teilnehmen.

3. Mit 18 dann alleine fahren und den richtigen Führerschein abholen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

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