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Auslandsführerschein
myli
08.08.2006, 22:54 Uhr
Motorrad oder Roller in Italien?
Hallo miteinander.
Wisst ihr, wie es ist, ob man in Italien noch ohne führerschein Roller, bzw Motorrad fahren darf?
Frühers war es so, dass man ab 14 jahren bis 50cc fahren durfte.
Ich bin 22 und habe keinen Motorrad bzw Roller führerschein.
Bitte um hilfe ;)
Reiseziel wäre Italien -> Pisa -> Florenz
lg, myli
El_Greco
09.08.2006, 11:09 Uhr
zu: Motorrad oder Roller in Italien?
Du brauchst keinen Führerschein aber eine art Fahrerlaubnis für die 50cc Roller.
Mehr weiß ich leider auch nicht.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand.
Viele Grüße
myli
09.08.2006, 13:14 Uhr
zu: Motorrad oder Roller in Italien?
und wie sieht es aus mit größeren rollern? 80cc oder 125er?
BrunoKevin
09.08.2006, 13:37 Uhr
zu: Motorrad oder Roller in Italien?
Nein darfs du net mehr früher eigentlich auch net aber es war auch nicht wirklich verboten weil es gab keine führerscheine für 50cc deswegen is jeder ohne lappen gefahren und hat sich auch keiner für interresiert aber da jetzt alles eu ist ist es eigentlich in jedem land gleich aber wenn du ein autoführerschein hast darfs du doch eh 50cc fahren
myli
09.08.2006, 13:55 Uhr
zu: Motorrad oder Roller in Italien?
ich hab leider keinen b. D.h wenn ich nun mit 50cc fahre MUSS ich führerschein haben? Was drohen für strafen falls nicht?
El_Greco
09.08.2006, 15:48 Uhr
zu: Motorrad oder Roller in Italien?
Also ich weiß nur das du in Italien für die 50cc Roller keinen Richtigen Führerschein brauchst.
Du kannst das da auch schon mit 14 fahren und brauchst eine Art Fahrerlaubnis.
Mit dem Führerschein darfst du dann alles bis einschließlich 50cc fahren.
Für alles drüber brauchst du KLasse A Führerschein
Ps2spieler
09.11.2006, 23:42 Uhr
zu: Motorrad oder Roller in Italien?
Also ich war 2003 (glaub ich zumindest war zumindest Jahrhundert Sommer) mit meiner Klasse Abschlussfahrt in Italien (Gardasee).
Da haben einige Roller gemietet. Sie mussten keinen Führerschein vorzeigen. Einige waren teilweise erst 15.
Aber ob der Vermieter richtig gehandelt hat weiss ich nicht. Teilweise waren die da so frissiert das wir ständig im Bus überhollt wurden. Und unser Busfahrer fuhr keineswegs langsam.
Da gibt es mehr Roller als Fahrräder :)
deMario
10.11.2006, 23:10 Uhr
zu: Motorrad oder Roller in Italien?
Also ich weiss das man in Italien für Rollerführerschein eine Fahrerlaubnis braucht, jedoch ist es lang nicht so streng wie in Deutschland das man gleich einen Kartenführerschein bekommt und man praktische Prüfung macht. Man muss nur theorie machen und bei Bestehen dieser, bekommt man eine Prüfbescheinigung in Form eines grauen kleinen Zettels.
Aber in Italien wird sowieso kaum kontrolliert, dort unten fahren die voll kaotisch bsw. Rollertuning auf Hochtour, meistens fahren die Polizisten selber getunte Roller ,überholen die auf rechten Fahrstreifen, obwohl du gerade auf dem linken Fahrstreifen überholst (Autobahn). Bei stau benutzt man als Abküprzung den Seitenstreifen, Blinken ist dort ein fremdwort, 50 km/h innenorts zu langsam, mindestens 80 kmh. In Kreiseln fahren Roller neben einem und überholen. Richtgeschwindigkeit von höchstens 130 /kmh auf Autobahn wird dort um einiges überschritten.
Nebenbei sollte man wissen, das man in Italien volljährig sein muss um einen Sozius mitzunehmen. Dafür gibts als Erkennungsmerkmal auch bestimmte Schilderformen wo Polizei genau weis aha der ist volljährig und darf begleitperson mitnehemn. Regel besteht schon glaub ich ein jahr. Find ich zwar unnötig aber egal.
mfg demario
maximalman
03.08.2007, 16:14 Uhr
zu: Motorrad oder Roller in Italien?
hallo, wollte fragen wie man diese bescheinung, diesen grauen zettel bekommt?
mfg maximalman
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte
Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?
Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält
Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten
Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?
Lediglich einmal vor dem Abbiegen
Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen
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