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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karlsberg
18.06.2006, 18:45 Uhr

...und schon wieder n Ami

Hallo alle zusammen. Ich bin Ami, erst vor 3 Wochen in Deutschland angekommen. Ich moechte hier n Auto kaufen, und natuerlich auch laenger als 6 Monaten fahren duerfen, also ich brauch nen deutschen FS in den naechsten 6 Monaten... Ich komme leider aus einem nicht-ohne-beide-Pruefungen-umzuschreiben Bundesstaat (Washington), also ich muss hier beide Pruefungen erledigen. Was ich wissen will ist: brauch ich eigentlich die Pflichtfahrstunden? Ich fahre schon seit 11 Jahren, und bin schon waehrend andere Aufenthalten in deutschland ziemlich viel gefahren, mit Autos meiner Freunden bzw auch Mietwagen. Also es waere schon albern, Fahrstunden machen zu muessen, finde ich. Hat jemand schon damit Erfahrung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.06.2006, 18:52 Uhr

zu: ...und schon wieder n Ami

Du musst "nur" die Prüfungen ablegen, die Ausbildungsvorschriften gelten für dich nicht. Zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung solltest du Lehrmittel erwerben und für die praktische Prüfung einige Fahrstunden nehmen. Die Sonderfahrten musst du nicht machen, aber es schadet bestimmt auch nicht, in der Ausbildung mal auf einer deutschen Autobahn gewesen zu sein. Wie viele Fahrstunden du benötigst, kann ich dir nicht sagen, aber du kannst natürlich jederzeit die 6-Monats-Frist zum selbständigen Üben benutzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
18.06.2006, 19:01 Uhr

zu: ...und schon wieder n Ami

gibt es bei euch keinen internationalen führerschein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.06.2006, 19:04 Uhr

zu: ...und schon wieder n Ami

Der internationale Führerschein würde hier leider gar nichts nützen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karlsberg
18.06.2006, 19:39 Uhr

zu: ...und schon wieder n Ami

Tja internationalen Fuehrerschein hab ich auch von den USA, wird hier leider gar nicht anerkannt. Was aber wirklich beschissen ist, dass wenn ich in den USA von meinem nicht-umschreiben-ohne-beide-Pruefungen Bundesstaat zu einem umschreiben-ohne-Pruefungen Bundesstaat umziehe, brauch ich gar keine Pruefung zu erledigen! Das wissen aber die deutschen wahrscheinlich nicht, die diese bloede Regeln geschrieben haben!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mattze
19.06.2006, 21:05 Uhr

zu: ...und schon wieder n Ami

Erst mal willkommen in Deutschland. Dem Paragraphen und Gesetzes Dschungel schlecht hin.
Sei schon einmal vorgewarnt, es gibt hier tatsächlich einige Vorschriften, bei denen man nur noch den Kopf schütteln kann.

Hier werden garantiert noch mehrere Leute mit einer ähnliche Frage posten :D

Grafenwöhr und Hohenfels werden ja massivst ausgebaut.   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
22.06.2006, 20:54 Uhr

zu: ...und schon wieder n Ami

hmm....ich verstehe die diskussion nicht...
gemäß nato-truppen-statut dürfen sie hier fahren! auch ohne deutsche FE! auch können diese fahrer blödsinn machen, aber des wird dann truppenintern geregelt..(wenn überhaupt..grummel) kommt aber ne zivilperson nach D, dann muss er sich den regeln unterwerfen, die nach dem übereinkommen für ihn gelten
lg
karsten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen sauber sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt