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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.02.2006, 23:34 Uhr

zu: Führerschein aus der Dominikanischen Republik

Dein dominikanischer FS bleibt 6 Monate in Deutscland gültig und verliert dann seinen Wert. Laut Anlage 11 FeV kann er auch nicht in einen Deutschen umgeschrieben werden. Du müsstest also sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung ablegen.
Eingezogen wird Dein FS nicht, er hat nur keine Gültigkeit, was jeder Polizist bei einer Kontrolle auch wissen sollte. In der Dom.Rep. bleibt Dein FS allerdings gültig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
11.02.2006, 10:11 Uhr

zu: Führerschein aus der Dominikanischen Republik

wenn er 6 monate gültig bleibt und er nach 3 monaten wiederin die dominikanische republik reist und dann irgendwann wieder zurück, beginnen die 6 monate dann von vorn?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
15.02.2006, 10:52 Uhr

zu: Führerschein aus der Dominikanischen Republik

»Eingezogen wird Dein FS nicht, er hat nur keine Gültigkeit«

Stimmt so nicht.

§ 31 Abs. 4 FeV:

Der auf Grund des Absatzes 1 oder 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken. Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden.

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