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Auslandsführerschein

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02.12.2005, 23:50 Uhr

neue regelung...

seit dem 1. november gilt im staate oklahoma ein neues gesetz das sagt das man nach der 6 monatigen permet eine licence bekommt aber mit restriction, das heisst das man nur in zeiten zwischen 6.30 und 10.30 alleine als 16 jaehriger fahren kann...in der restlichen zeit kann man mit einer person ueber 21 fahren die ebnfalls eine gueltige licence hat.....ich bin austauschueler und wollte mit meiner licence eigentlich die vollen 6 monate in deutschland fahren....meine frage ist also: gilt die restricted licence ebenso wie eine licence die vor dem 1 november ausgestellt wurde oder ist die am ende ueberhaupt nichts wert, also kann ich die 6 monate vergessen und die ganze fahrschule in deutschland noch mal machen ???

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03.12.2005, 00:21 Uhr

zu: neue regelung...

ok ich hab noch was gefunden:"Vom Vorliegen eines vollwertigen Führerscheins ist danach auszugehen, wenn a) der Betroffene berechtigt ist, weitgehend ohne Begleiter zu fahren und b) eine weitere Prüfung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Für die Berechtigung, weitgehend ohne Begleiter fahren zu dürfen, ist es unschädlich, wenn Auflagen wie z.B. ein Nachtfahrverbot ohne Begleiter von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr oder die Begrenzung einer Zahl von Mitfahrern festgelegt sind."....gilt dieses gesetz von 2004 weiterhin??? ist es also doch ein im deutschen sinne vollwaertiger fuehrerschein??? oder hat sich da auch schon wieder was geaendert??? danke im voraus...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle von 800 m Länge

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben