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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
20.10.2005, 17:36 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Hey Simona,

das Thema hatten wir letzdens schon mal mit dem Führerschein in Polen.

Wenn du in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, mußt du einen angemeldeten Wohnsitz für mindestens ein halbes Jahr in dem Land haben wo du fahren willst. Den Wohnsitz mußt du auch tatsächlich nutzen. Wenn du keinen anmeldest, aber Arbeit oder Familie dann der Grund sind, warum da einen lebst, ist das auch OK. Aber 6 Monate sind fest. Manche Fahrschulen bilden dich auch früher früher aus, das ist aber nicht die Regel.

Und wie lange du dann brauchst, um die Fahrprüfung zu bestehen, liegt an deinen Fähigkeiten. Und wenn du bestanden hast, kannst ihn dann da umschreiben lassen, wo du dann wieder wohnst.

Sorry, aber um die Wohnsitzregelung kommst du nicht drum herrum.

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20.10.2005, 17:50 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Ach ja, jetzt wo ich es lese...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Nötigenfalls herunterschalten

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Eine Tasse Tee

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Eine Tasse Kaffee

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt