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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.09.2005, 14:38 Uhr

zu: Franzoesischer Fuehrerschein

Du kannst mit einem französischen Führerschein hier problemlos fahren, er muss nicht umgeschrieben werden und er muss auch nicht mehr in Deutschland registriert werden. Die frühere Registrierungspflicht hatte etwas mit der Überprüfbarkeit der Probezeit zu tun, wurde aber schon vor einiger Zeit gestrichen. Für deine 2-jährige Probezeit wird die Zeit in Frankreich angerechnet, d.h. die Probezeit läuft auch hier ab Erteilungsdatum.

Die 3-Jahres-Frist, innerhalb derer man von für eine Umschreibung von den Ausbildungsvorschriften befreit ist, gilt nur für Nicht-EU-Fahrerlaubnisse, spielt für dich also keine Rolle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Abbremsen und notfalls anhalten

Links weiterfahren

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Nötigenfalls herunterschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie biegen voreinander ab

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab