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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Oltesvik
25.09.2005, 12:21 Uhr

Thai-Führerschein

Hallo,
ich hätte eine Frage bezügl. umschreiben eines Thai-Führerscheins bzw. der 6-monatigen Übergangsregelung.
Meine Frau(Thai) wohnt seit13 Monaten in der BRD,in 4 Monaten machen wir Urlaub in Thailand, und spielen mit dem Gedanken, das Sie dort den Führerschein macht.
Frage:
Kann Sie nun mit diesem Führerschein für die nächsten 6-Monate in Deutschland fahren, obwohl Sie den FüSch. erst nach dem Wohnsitzwechsel nach Deutschland erworben hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.09.2005, 17:21 Uhr

zu: Thai-Führerschein

Nein, das geht leider nicht. Da sie den Wohnsitz in D hat, dürfte sie mit einem im Urlaub erworbenen thailändischen Führerschein nicht in Deutschland fahren und könnte ihn auch nicht umschreiben lassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-103 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Geschwindigkeit berücksichtigen?

Fahrbahnzustand und Verkehrsverhältnisse

Persönliche Fähigkeiten

Sicht- und Wetterverhältnisse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten