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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *sweet*berry*
01.07.2005, 16:01 Uhr

Ist mein Fürherschein auch in Dtl. gültig?

Hallo ihr alle, ich hab auch eine Frage. Ich bin in den USA geboren und jetzt 16 Jahre alt. Nun sind wir auf die Idee gekommen ich soll doch meinen Führerschein jetzt schon in den USA (Staat New York) machen!
Freunde von mir sind jetzt aber der Meinung ich dürfe, auch mit meinem Fürherschein, nicht in Deutschland fahren! Andere haben gemeint das is davon abhängig in welchem Staat ich den Führerschein mache... könnt ihr mir vielleicht bitte sagen wer jetzt genau recht hat, und wenn, in welchem Staat ich den machen müsste?
Danke Berry

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Talinka
01.07.2005, 16:10 Uhr

zu: Ist mein Fürherschein auch in Dtl. gültig?

Also, ohne jetzt pampig werden zu wollen:

Dieses Forum hat eine sog. "Suchfunktion".
Wie der Name schon sagt, kann man damit das Forum durchsuchen.
Diese Frage wurde hier schon so oft gestellt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *sweet*berry*
01.07.2005, 18:01 Uhr

zu: Ist mein Fürherschein auch in Dtl. gültig?

Ja, da hab ich auch schon geschaut, aber ich find da nix, sorry

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.07.2005, 18:06 Uhr

zu: Ist mein Fürherschein auch in Dtl. gültig?

Also in Kurzform:
Wenn du einen Lernführerschein hast, gilt dieser nicht, es muss sich um einen vollwertigen handeln.
Solange du keinen Wohnsitz in D hast, darfst du dann hier fahren.
Wenn du einen Wohnsitz hast, dann nur 6 Monate lang danach muss eine Umschreibung erfolgen. Auf Antrag kann die Frist auf bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn du versichern kannst, dass du vorher das Land wieder verlässt.

Zur Umschreibung des New Yorker Führerscheins musst du hier dann aber nochmals die theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.07.2005, 19:12 Uhr

zu: Ist mein Fürherschein auch in Dtl. gültig?

» Solange du keinen Wohnsitz in D hast, darfst du dann hier fahren. «

Laut § 31 FeV darf er 6 Monate in der BRD mit seinem FS fahren, unabhängig, wo er seinen ständigen Wohnsitz hat. Der Führerschein wird natürlich nur anerkannt, wenn er 185 sich 185 am Stück in den USA aufgehalten hat.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

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Es kommt

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

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