Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Homan79
20.04.2005, 02:46 Uhr

In Polen Angefangen in Deutschland zu Ende machen?

Hallo,

meine Freundin hat in Polen mit dem Führerschein angefangen. Alle Fahrstunden und Theoriestunden dort absolviert. Die Theorieprüfung hat sie auch dort bestanden. Bei der Praktischen Prüfung ist Sie 3 mal durchgefallen.

Nun wollen wir hier zusammenziehen und heiraten.

Die Frage nun: kann Sie den Führerschein hier in Deutschland zu Ende machen, wieviel wird von dem Polnischen hier angerechnet, und muss Sie irgendwelche Unterlagen oder Nachweise mitbringen?

vielen dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jaina
20.04.2005, 17:38 Uhr

zu: In Polen Angefangen in Deutschland zu Ende machen?

also ich glaub mal nicht das das so einfach geht, immerhin hat sie in polen angefangen und muss es dort zu ende machen. du kannst es ja auch nicht hir machen und von fahrschule zu fahrschule gehen. außerdem müsste sie sich dann ne neue fahrschule suchen und alles von anfang an machen und neues geld bezahlen und das wir doch nen bisschen viel geld was zusammenkommt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken