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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tinkerbell
05.04.2005, 14:24 Uhr

Amerikanischer Führerschein

Nein, hier geht es nicht darum, ob ich meinen in Amerika gemachten Führerschein hier umschreiben lassen kann, sondern um folgendes: Zur Zeit ist ein amerikanischer Freund zu Besuch, dem ich gerne mal mein Auto leihen würde. Nur bin ich mir nicht sicher, ob er das Recht dazu hat, hier zu fahren. Da er nur für den Sommer bleibt, wäre es unsinnig, sich den Stress mit dem Umschreiben zu machen, oder?! Hoffe, mir kann jemand helfen.
Vielen Dank schonmal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
05.04.2005, 15:42 Uhr

zu: Amerikanischer Führerschein

rein rechtlich ist sein Führerschein ein halbes Jahr in der BRD gültig. Mit der Versicherung mußt du allerdings aufpassen, da werden meist Fahrer mancher Länder ausgeschlossen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern EU-Führerschein
25.04.2005, 08:31 Uhr

zu: Amerikanischer Führerschein

Laut americanischem Recht sind Autofahrer mit vollendetem 25.Lebensjahr automatisch als fahrer versichert, wenn die die Berechtigung/Einwilligung des Eigentümers zum Autofahren haben (was ja hier dann vorliegt).
Nur bei Fahrern (in den USA) unter 25 muss dass der Versicherunh mitgteilt werden.
Es kann sein, dass dieses Gesetz automatisch auch für Deutschland übergeht????
..., da ja der fahrer US-Bürger ist.
Ich selbst würde mir da keine Gedanken machen, da er ja einen gültigen Drivers License hat und das Auto versichert ist.
Im Zweifelsfalle muss die Versicherung immer zahlen!
Ein guter Tipp wäre vielleicht, ihm eine schriftliche Vollmacht mitzugeben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

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Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben