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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kartoffelbrei
12.03.2005, 17:44 Uhr

Habe Führerschein aus Kansas

Hey Leute,
Also ich war in Kansas mehr als 185 Tage. Ich ahbe einen richtigen gültig bis zum JAhre 2009 Führerschein, da ich ein Studenten Visum anstatt eines normalen 2 Semester Visums hatte.
Ich bin gestern 18 gewurden und vor in paar Tagen wieder gekommem. Jetzt meine Frage kann ich eigentlich jetzt fahren oder nicht, oder muss ich erst mit dem Straßenverkehsamt sprechen? Kann ich auch fahren ohne den Führerschein erst einmal umschreiben zu lassen und das bei Gelegenheit machen? Es wäre nett wenn mir mal einer meine Situation erläutern könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.03.2005, 18:39 Uhr

zu: Habe Führerschein aus Kansas

Du darfst 6 Monate mit dem US-Führerschein hier fahren.
Eine Umschreibung ist ohne erneute Prüfung möglich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kartoffelbrei
12.03.2005, 21:56 Uhr

zu: Habe Führerschein aus Kansas

Also habe ihc jetzt 6 monate Kulanz um den Führerschein umschreiben zu lassen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
14.03.2005, 07:44 Uhr

zu: Habe Führerschein aus Kansas

Ja!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe