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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HEHO1995
19.06.2015, 18:08 Uhr

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mit 14 hat mir mein Vati beigebracht,wie man einen Lastzug fährt. Wir haben eine Spedition und ich habe mir mein Taschengeld aufgebessert und die Autos gewaschen und ordentlich hingestellt.
Mit 17,ich weiß nicht warum,habe ich mit einem 40 Tonner eine Spazierfahrt gemachte, von Braunschweig nach Kassel und von dort nach Hannover. In der City wurde ich gestoppt. Erst warf man mir einen Autodiebstahl vor. Stellte sich aber schnell heraus,das es unser Auto war. Mama hat mich abgeholt und mir voll eine geknallt,ihr waren die Nerven durch gegangen.
Ich landete vorm Jugendgericht und bekam vier Wochen Dauerarrest und zwei Jahre Sperre für den Erwerb der Fahrerlaubnis.
Für die LKW's muss mann 21 Jahre alt sein,Klasse CE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
24.06.2015, 08:02 Uhr

zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Hey,
1. Die Fahrerlaubnis CE kannst du bereits mit 18 erwerben und bist nur vom gewerblichen Güterverkehr bis 21 ausgeschlossen bist.

2. Was genau ist denn nun deine Frage?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- rote Pkw

- grüne Pkw

- blaue Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist