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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nihat1988
05.06.2014, 09:39 Uhr

Führerschein anmelden bei Bürgeramt auch später möglich?

Hallo zusammen, ich habe jetzt auch meinen Führerschein angefangen, hatte am Dienstag auch meine erste Theoriestunde, fiel aber aus weil wir nur zu zweit waren, wir haben uns aber dennoch eingetragen und durften nach 5 Minuten schon gehen.

Die Unterlagen und alles für die Führerscheinanmeldung habe ich schon zusammen, Sehtest und Erste Hilfe Kurs hatte ich 2 Wochen vorher gemacht.

Bis wann muss ich meinen Führerschein anmelden beim Bürgeramt? Weil ich schaffe es derzeit zeitlich nicht aus beruflichen Gründen, muss deutlich länger arbeiten, heute abend schaffe ich es zur Theoriestunde problemlos, aber zum Bürgeramt gehen und das Ganze mal anmelden schaffe ich zeitlich nicht.

Muss man diese Anmeldung eilig machen weil ich ja schon quasi mit Theorie angefangen habe?
Vielen lieben Dank für eure Antworten schonmal :)!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gerry3107
10.06.2014, 18:02 Uhr

zu: Führerschein anmelden bei Bürgeramt auch später möglich?

Hallo,

also schon recht merkwürdig Deine Fahrschule.....
Weil nur zwei Mann anwesend waren, konntet ihr nach 5 Minuten gehen
und habt unterschrieben für Theoriestunde ???
Dann kann man ja hoffen, wenn es immer nur Zwei sind, ihr dort gar nichts lernt und dann bei der theor.Prüfung durchrasselt !
Wäre für mich ein Grund die Fahrschule zu wechseln, wie gesagt für mich !
Und, soweit ich es noch in Erinnerung habe, ich durfte mit meiner Ausbildung erst beginnen, als ich alle Unterlagen zusammen hatte, ebend auch die Führerscheinanmeldung, alles andere wäre ja Blödsinn, wenn die Behörde Deinen Führerscheinantrag aus was auch immer für Gründen ablehnt, dann wäre Deine bis dahin absolvierte Ausbildung, nichtig und umsonst bezahltes Geld.
Also ich bin der Meinung ohne Anmeldung, kein Beginn, kann ich aber auch daneben liegen, vielleicht folgen ja noch andere Antworten !
Viel Glück wie auch immer Du es anstellen kannst und denk doch mal über einen Urlaubstag nach für die Anmeldung beim Bürgeramt, vielleicht kannst Du ja gleichnebenbei noch was Anderes erledigen.
VG
aus
Berlin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

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Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen