KLMA
27.09.2013, 12:11 Uhr
BF 17 ohne Begleitung
Ich werde bald 17 und gehe noch zur Schule. Mein Problem ist nur, dass ich relativ weit weg von der Schule wohne. Normalerweise würde mir eine Busfahrkarte zustehen, aber die ist wiederum weit weg, deswegen kam sonst immer ein Taxi, dass kommt jedoch jetzt nicht mehr, da jetzt nur noch 4 Kinder in meiner näheren Umgebung zur Schule müssen. Fahrrad oder Roller wäre im Sommer ja kein Problem, aber im Winter ist das problematisch, da mein kleiner Bruder erst 7 ist. Würde solch ein Antrag angenommen werden?
Peg
29.09.2013, 20:17 Uhr
zu: BF 17 ohne Begleitung
Ob ein Antrag genehmigt wird - oder auch nicht - liegt in der Entscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters. Von unserer Seite her ist es also nicht möglich, dazu verbindlich etwas zu schreiben.
Was gefordert wird, kannst du hier nachlesen:
http://www.rlpdirekt.de/rheinland-pfalz/lebenslage
n/Ausnahmen_vom_Mindestalter_(Fahrerlaubnis)
Die Anforderungen (zB. die MPU) und die Argumentation (die Ausnahme vom Mindestalter) sind nicht so leicht, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint.
Lies dazu bitte auch
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-
Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm
wo es einem Gericht nicht ausreichte, dass ein Azubi eine Strecke von 30 km mit Zug und Fahrrad zu bewältigen hatte.
Andererseits kenne ich auch Berichte von 17jährigen, deren Antrag ohne viel Trara genehmigt wurde (wohl aber auch mit MPU).
Dabei entschied sich der Antragsteller allerdings am Ende für den Streckenführerschein. Vielleicht ist das ja auch eine Alternative für dich?
Viel Glück.