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Führerschein (D)
jessi34
10.11.2011, 16:06 Uhr
praktische Prüfung nicht bestanden..
hallo...
bräuchte da mal eure Meinung ...
meine Tochter hat heute ihre praktische Prüfung für die 125ccm gemacht.
Leider nicht bestanden, nur die Begründung lässt zu wünschen übrig!
Sie fuhr in der "20 Zone mit Rechts vor Linksregelung", Ihr war bewußt das sie an dieser Einmündung warten musste, fuhr langsam mit 10 km/h an diese Stelle, sah die Fahrerin auf der vorfahrtberechtigten Strasse. Diese Fahrerin blieb stehen und gab meiner Tochter Handzeichen das sie mit dem Moped fahren dürfe. Laut Aussage meiner Tochter bestand Augenkontakt die Fahrerin winkte ein zweites mal und meine Tochter fuhr weiter.
Am Ender der Prüfungsfahrt, also 100m weiter sagte dann der Prüfer zu Ihr:" Du bist durchgefallen wegen Vorfahrsmissachtung"....
Tja Sie war enttäuscht.... und ich nicht wirklich mit der Begründung einverstanden...
was ist da Eure Meinung ....
jessi34
10.11.2011, 17:31 Uhr
zu: praktische Prüfung nicht bestanden..
Meine Tochter trug zum Zeitpunkt der Prüfung keine Warnweste oder gekennzeineten Nierengurt, die Fahrerin auf der vorfahrtberechtigten Strassen fuhr zwischen Fahrschülerin und Fahrschulauto das sie keine
Zusammengehörigkeit erkennen konnte....
tja ist halt dumm gelaufen .....
Peg
10.11.2011, 18:08 Uhr
zu: praktische Prüfung nicht bestanden..
Na, da wäre auch was schief gelaufen, wenn ein Prüfling als Fahrschüler und der FS-Wagen als "im Dienst befindlich" gekennzeichnet gewesen wäre. ;o)
Wirklich dumm, wenn eine Prüfung dadurch versiebt wurde, dass sich ein Außenstehender eigene Verkehrsregeln bastelte und der Prüfling darauf einging, ohne, dass der FL od. Prüfer was davon mitbekommen konnten. :o(
Deiner Tochter bleibt nur, aus dem Geschehenen Lehren zu ziehen.
Viel Erfolg für den nächsten Anlauf, wünsche ich.
Peg
11.11.2011, 07:06 Uhr
zu: praktische Prüfung nicht bestanden..
Eben, @Umleitung. Deshalb schrieb ich ja auch:
»FS-Wagen als im Dienst befindlich gekennzeichnet...«
Einzig während der Fahrausbildung darf er mit Magnettafel und/oder Dachschild bewegt werden. Ohne Fahrschüler muss der FL diese Kennzeichnungen entfernen. Der Rest dessen, was einen FS-Wagen ausmacht, darf erhalten bleiben.
Während der pP ist die Tochter aber keine Fahrschülerin gewesen und der FL kein Ausbilder. Folglich durften beide auch nicht so gekennzeichnet sein.
to
16.11.2011, 00:10 Uhr
zu: praktische Prüfung nicht bestanden..
»fuhr langsam mit 10 km/h an diese Stelle, sah die Fahrerin auf der vorfahrtberechtigten Strasse. Diese Fahrerin blieb stehen und gab meiner Tochter Handzeichen das sie mit dem Moped fahren dürfe. Laut Aussage meiner Tochter bestand Augenkontakt die Fahrerin winkte ein zweites mal und meine Tochter fuhr weiter.«
Die Bewerberin um eine Fahrerlaubnis blieb also noch nicht einmal stehen - um auf diese Weise ihre Bereitschaft zum Gewähren der Vorfahrt für alle Beteiligten unzweifelhaft deutlich zu machen. Sie fuhr stattdessen einfach mit 10 km/h weiter. Das war nun wahrlich keine gute Idee.
Ausser der Kandidatin selbst konnte also, schon alleine aufgrund der Kürze der Zeit, niemand im nachfolgenden Fahrschulauto den (offenbar auch nur von der Kanditatin wahrgenommenen, vielleicht aber von ihr auch nur als Schutzbehauptung vorgebrachten, angeblichen) Verzicht des Vorfahrtberechtigten bemerkt haben.
Entweder ist hier alles einfach nur dumm gelaufen, oder es wurde zumindest denkbar ungeschickt durchgeführt.
Während einer Prüfungsfahrt sollte man in solchen Situationen auf alle Fälle erst einmal wirklich und tatsächlich anhalten, um dadurch die Bereitschaft zum Vorfahrt gewähren deutlich zu unterstreichen. Durch das Heben der linken Hand darf man dann ruhig auch mal im Begleitfahrzeug nachfragen, ob das Weiterfahren gestattet wird und man sollte sich dann wirklich auch erst nach entsprechender Freigabe über Kopfhörer wieder in Bewegung setzen.
Auf diese Weise lassen sich irgendwelche Mißdeutungen auf jeden Fall vermeiden.
Allerdings sollte ein guter Fahrlehrer das seinem Schüler eigentlich auch während der Ausbildung vermittelt haben.
Viel Erfolg beim nächsten Mal
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