Peg
27.08.2011, 20:45 Uhr
zu: Quad zulassung als zugmaschine ackerschlepper
Einen anderen Führerschein wohl nicht, wohl aber evtl. Umbauten.
Lies dir mal hier
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=2315
die Anlage 2 durch.
moeller
28.08.2011, 10:21 Uhr
zu: Quad zulassung als zugmaschine ackerschlepper
umbauten ok aber darf ich sie dann noch offen fahren oder muss ich sie drosseln den es stehen 2 möglichkeiten im der anlage 2 oder kann man sich die aussuchen a) Kfz mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (jeweils Position a in Tabelle) und b) Kfz mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (auch) über 40 km/h (jeweils Position b in Tabelle)
mfg moeller
Solek
28.08.2011, 19:32 Uhr
zu: Quad zulassung als zugmaschine ackerschlepper
Du darfst sie noch offen fahren, dann gelten eben entsprechend die Positionen b), die wie dir wahrscheinlich strenger sind aufgrund der höheren Geschwindigkeit.