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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sam_00k
23.07.2009, 22:07 Uhr

Probezeit bei Umschreibung?

Hallo,
ich mache gerade eine Führerscheinumschreibung. Ich habe schon die theoretische Prüfung bestanden und werde die praktische bald machen. Ich habe bei der Fahrschule gefragt wegen der Probezeit und die meinten, dass die für die Umschreibung keine Probezeit gilt, solange ich meinen Führerschein aus dem Ausland über zwei Jahre besitzte, das was genau der Fall bei mir betrifft. Nun ist die Frage wegen Mietwagen und so. Einige sagen, der Führerschein muss sich nicht in der Probezeit befinden, um überhaupt ein Auto mieten zu können. Oder z.B bei Carsharing in Aachen ist es auch genauso.
1- Wie kann ich denen zeigen, dass die Probezeit für mich eigentlich nicht gilt bzw., dass ich eigentlich eine Umschreibung gemacht habe, und dass ich schon einen Führerschein im Ausland besitzte seit über zwei Jahren. Es wird öfters darufhingewiesen, dass die Probezeit verlafen sein muss und nicht gerede unbedingnur zwei Jahre!
2- Ein wichtiger punkt auch: wie kann der Wagenvermieter überhaupt wissen, dass die Probezeit sich bei jemanden um vier Jahre verlängert hat. Das austellungsdatum bleibt so oder so gleich und es wird sich nur im System verlängern.
Ich würde mich so freuen, wenn jemand mir diese Fragen beantworten kann =)
Liebe Grüße
Wesam

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
23.07.2009, 23:53 Uhr

zu: Probezeit bei Umschreibung?

Also ich habe bei noch keinem Vermieter gesehen, dass in den AGB etwas wegen der Probezeit stand. Da steht immer eher sowas wie: "Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und seit 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein" oder so ähnlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sam_00k
24.07.2009, 17:28 Uhr

zu: Probezeit bei Umschreibung?

http://www.central-car.de/joomla/index.php...6&
;Itemid=41

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h