Major König
09.04.2009, 09:54 Uhr
Frage zu Geschwindigkeit Motorrad Klasse 3
Ich habe gestern eine Reportage gesehen "Tatort Straße" und dort hat die Polizei auch Roller kontrolliert die getunt sind und schneller fuhren als erlaubt. Da haben die einen 16-Jährigen erwischt dessen Roller 18 Km/h schneller fuhr als er darf. Er bekam dann ein Fahrverbot und konnte gehen kann aber mit seinem Vater wieder und der folgende Dialog der sich so abspielte:
Vater: ...und wenn ich jetzt damit erwischt worden wäre?
Polizist: Darf ich mal raten? Sie haben Klasse 3, damit dürfen Sich ja schneller fahren aber ihr Sohn hat nur Klasse M der darf das nicht.
Meine Frage, wieso darf man mit Klasse 3 (B) schneller fahren als 45? Ich dachte da hat man ebenso nur Klasse M eingeschlossen?
Ich habe mir mal meinen Führerschein (Klasse 3 aber umgeschrieben) angesehen und sehe da auch nur Klasse B,BE,C1,C1E,CE,M und L also ich kann nicht sehen das ich damit schneller fahren darf als 45 oder doch?
Peg
09.04.2009, 10:30 Uhr
zu: Frage zu Geschwindigkeit Motorrad Klasse 3
Kann das sein, dass du den Dialog einfach nur falsch gedeutet hast?
Denn sicherlich kann man mit Fahrzeugen der FS-Klasse 3 (B) schneller fahren, als mit denen der Klasse M.
Aber wenn man erlaubterweise ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse fährt, muss man sich auch an den dafür vorgegebenen Geschwindigkeiten orientieren.
Und die liegen bei einem Klasse M Roller nun mal bei 45 km/h .
Von ein paar wenigen, alten DDR-Produkten mal abgesehen.
Doch auch da wird kein Unterschied gemacht, ob man das M-Kärtchen nun separat machte, oder als Bonbon zu Klasse 3 (B) erhielt.
Major König
09.04.2009, 11:13 Uhr
zu: Frage zu Geschwindigkeit Motorrad Klasse 3
Na gut aber die Aussage von dem Polizisten klang so, als wenn es allgemein so wäre, dass man grundsätzlich mit Klasse 3 schneller als 45 fahren darf und nicht nur dann, wenn man den Schein vor dem 01.04.1980 gemacht hat.
Klasse B,BE,C1,C1E,CE,M und L ist nicht KLasse 3!
Richtig aber als ich meinen Schein 97 gemacht habe, da hatte ich auch Klasse 3 in den Händen, ich habe ihn nur später auf den Euro-Führerschein umschreiben lassen.
Drummer
10.04.2009, 09:21 Uhr
zu: Frage zu Geschwindigkeit Motorrad Klasse 3
Und jetzt sollte man die FeV von der StvZo trennen und sich fragen, ob der getunte Roller denn überhaupt zugelassen und versichert war!
Besteht für die getunte Kiste eine BE und eine Haftpflichtversicherung, darf der Vater den Roller vielleicht fahren,
aber ich denke, daß wir davon ausgehen können, daß Sohnemann keine geänderte oder erweiterte BE und keine Versicherung für das Gefährt hatte, also darf Daddy den auch nicht fahren. Nicht einmal mit der Klasse A.