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Führerschein (D)

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26.11.2008, 22:03 Uhr

Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ich habe in früheren Jahren, viel Mist gebaut mit dem Auto. Trunkenheit am Steuer, in der Sperrzeit ohne Führerschein mit Alkohol gefahren und das einige male. Mein Führerschein, ist mittlerweile, seit 1974 weg.
Im Jahre 1999, wurde mir zum 2ten mal eine Sperre auf Lebenszeit ausgesprochen.
Seitdem, bin ich nicht mehr in Erscheinung getreten, wegen irgendwelcher Verkehrsvergehen.
Egal ob mit Mofa oder Fahrrad.
Trinke auch schon seit ca. 5 Jahren, keinen Alkohol mehr.
Besteht für mich die Möglichkeit ein Gesuch zu stellen, den Führerschein nochmals zu machen?
Wenn ja, wo stelle ich das Gesuch?
Habe leider auch kein Aktenzeichen mehr von dem letzten Vorfall.
Wäre nett, wenn mir jemand Antwort, auf die Fragen geben kann.
Gruß
rudiratlos12345

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rudiratlos12345
26.11.2008, 22:26 Uhr

zu: Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ja, die Sperre, wurde vom Gericht festgelegt.
Werde Morgen mal bei'm Gericht anrufen.
Es gibt dort doch glaube ich auch eine Rechtsberatung?
Die müssten doch eigendlich auch wissen, ob es da eine Möglichkeit gibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

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