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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern halbini
01.08.2008, 00:09 Uhr

versicherung b17

Hi, n freund hat gesagt, dass man mit dem führerschein nicht auf das auto das man fährt versichert sein muss sondern lediglich der begleiter. ich kann das nich ganz glauben.

stimmts oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.08.2008, 01:31 Uhr

zu: versicherung b17

Es ist immer das Auto versichert.

Wer - im Falle eines Unfalls - der Fahrer war, ist von untergeordneter Bedeutung.

Allerdings kann in einem Versicherungsvertrag vereinbart worden sein, dass der Fahrer ein gewisses Mindestalter haben muss. Wenn nach einem Unfall deutlich wird, dass gegen diese Vereinbarung verstossen wurde, hat die Versicherung das Recht, ihrerseits den Versicherungsnehmer auf Schadensersatz zu verklagen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch abgefahrene Reifen

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B

Ich muss

- zunächst an der Haltlinie anhalten

- den Radfahrer durchfahren lassen

- den Bus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit