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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kingk
14.07.2008, 22:02 Uhr

Lkw-Führerschein

Hallo

Ich möchte in naher Zukunft den Lkw füherschein machen jedoch habe ich einige Fragen! Ich bin erst 17 und habe deshalb die Fragen kann ich mit dem Führerschein schon vor dem erreichen des 18. Lebensjahres beginnen? Welche Fahrzeuge darf ich mit der Klasse C fahren oder sollte ich liebe eine andere Klasse machen.
Ich hoffe ihr könnt mir antworten geben.
PS: Ich werde ausschließlich Fahrzeuge der Feuerwehr fahren also keine so schweren LKW vllt is das behilflich zur beantwortung der fragen

Ich würde mich über Antworten von euch freuen

MfG KINGK

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
15.07.2008, 06:52 Uhr

zu: Lkw-Führerschein

Hi, da ich auch erst mein LKW schein gemacht hab weiß ich vielleicht bissl was....

Bin mir aber net ganz sicher....

Dein LKW schein darfst du so weit ich weiß frühestens mit 18 Jahren machen, außerdem musst du zuvor schon die Klasse B(Auto haben...) Also wirds wohl nix werden vorm 18.

Mit der Klasse C alleine bekommst du nichts mit, darfst also nur C1 und C fahren, C1 sind die leichteren Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; (Aber darunter fällt mit sicherheit kein Feuerwehrauto erst recht nicht wenn es nen Wassertank hat und dieser auch noch voll ist... erst bei CE bekommst noch mehr Klassen hinzu, BE, T, C1 C1E, dann natürlich C und CE.


Aber des steht alles hier auf der Internet seite, muss man(n) sich nur mal bissi mit beschäftigen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.07.2008, 13:24 Uhr

zu: Lkw-Führerschein

http://fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/C.php

Vorbesitz von Klasse B ist erforderlich.

Ohne Anhänger darfst Du alle LKW fahren, musst Dir also um die FW- Fahrzeuge keine GEdanken machen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.07.2008, 13:25 Uhr

zu: Lkw-Führerschein

Übrigens, Kahleberger, ich finde, an der Rechtschreibung des TE gibt es nix auszusetzen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B

Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen

Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen