rollin' bassmachine
06.07.2008, 20:14 Uhr
A1
hey leute, wen ich den führerschein a1 mit 16 jahren mache und dann 18 bin , muss ich dann nochmal einen schein machen um eine 125er aufzumachen ??? DANKE
to
06.07.2008, 20:37 Uhr
zu: Alter
Du kannst dann die Drosselung auf 80 km/h Höchstgeschwindigkeit entfernen lassen. Dafür brauchst Du keinen neuen Führerschein machen.
Wenn Du sie allerdings auf mehr als 15 PS/ 11KW aufmachen willst, dann brauchst Du einen neuen Führerschein, musst Klasse A machen. Die geht dann die ersten zwei Jahre jedoch nur bis 25 KW/ 34 PS.
rollin' bassmachine
07.07.2008, 18:22 Uhr
zu: Alter
@to: vielen dank ... und wenn jetzt aber mein mobbed mehr als 15 ps hat? und ich keine lust auf den führerscheinklasse a ,dann muss ich nochmal ne drossel einbauen ????
Drummer
07.07.2008, 19:22 Uhr
zu: Alter
Klasse A1
Leichtkrafträder ab 50 ccm bis max. 125 ccm, bis maximal 11 kW,
Bei Fahrern unter 18 Jahren: 80 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Klasse M ist eingeschlossen!
Sollte das Motorrad die o.g. Werte überschreiten ist es Klasse A:
Krafträder mit und ohne Beiwagen, ab 50ccm, Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h, zunächst beschränkt auf max. 25 kW (34 PS)(Klasse Ab), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16 kW/kg, nach zwei Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung.
Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A
ab 25 Jahre (Klasse Au)
Leistungsgewicht Klasse Ab:
Wiegt Dein Mopped 150 kg, so darf es nicht mehr als 24kW (~33PS)haben.
Oder bei 100 kg wären es 16kW (~22PS)
Beim Leistungsgewicht wird das Leergewicht zu Grunde gelegt.
Bei einer Sachs XTC 125, die normal 11kW hat und 144kg wiegt, heißt das also, daß diese Maschine offen, maximal 23,04kW (31,27PS) haben darf um der Klasse Ab zu entsprechen.
Würde man diese Leistungssteigerung durchführen, was ja durchaus üblich ist, bei diesem Motorrad, wäre hier aus der Klasse A1 Klasse A beschränkt geworden!
Was am Fahrwerk und den Bremsen zu ändern ist, weiß ich nicht! Das ist nur ein Rechenbeispiel!
rollin' bassmachine
07.07.2008, 21:02 Uhr
zu: Alter
heißt also im klartext: führerscheinklasse A und die drossle raus oder keinen neuen führerschein, die Drossel drin lassen und immerweiter die scheißhohe (<-- sorry) Versicherung bezahlen.?
Drummer
07.07.2008, 23:03 Uhr
zu: Alter
Hohe Versicherung?
Eigentlich steigt die Versicherung doch, je höher die Leistung ist, oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg?
rollin' bassmachine
08.07.2008, 14:25 Uhr
zu: Alter
Ne ne du hast schon recht. aber: bei einer gedrosselten 125er zahlt man im jahr zwischen 600 und 800euro steuern . wenn die gleiche maschine offen ist zahlt man nur noch ca 190 ... die versicherungen gehen eben davon aus das jugendliche von 16 bis 18 jahren ziemlich heizen... und deshalb die hohen beiträge... und wenn man sein geld nur mit ferienjobs verdienen kann und keine eltern hat die einem etwas dazu zahlen ... dann können 600 euro schon echt ein haufen kohle sein. aber meine einschätzung war schon richtig oder ?
Volltreffer
12.07.2008, 01:16 Uhr
zu: Alter
Nicht ganz richtig, für LKR bis 125 ccm wird keine Kfz-Steuer fällig, für Kräder ab dem ersten ccm!
ZB eine ältere Vespa P 125 X, das DIng hat einen Kfz-Brief, ist als Krad beschrieben und steuerpflichtig!