Driver91
01.03.2008, 11:50 Uhr
traktor
HI, ich hab vor ca. 2einhalb Wochen den B17 Führerschein erworben. Meiner Meinung nach, bzw. nach dem was ich gehört habe, darf ich damit alleine Traktor fahren. Auf der Prüfbescheinigung stehen als erlaubte Klassen aber nur B, L, M, S. Kann mir jemand eine gute Info geben ?
tolu
01.03.2008, 13:11 Uhr
zu: traktor
das ist so nicht ganz richtig. mit L darfst du traktoren mit einer bbh von max. 32 kmh fahren.
T ist nur für die "schnellen" schlepper.
es fragt sich nur, ob die anderen klassen (neben B) schon vor dem 18. geburtstag gelten.
Georg_g
01.03.2008, 14:08 Uhr
zu: traktor
»Wo warst du eigentlich im Unterricht, als die FE-Kl. besprochen wurden?«
Da hat er wohl zusammen mit dir blau gemacht, denn der Unterschied zwischen Klasse T und Klasse L ist ja an dir auch spurlos vorüber gegangen.
Klasse L:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
6
jules17
01.03.2008, 15:29 Uhr
zu: traktor
Könnte man den nicht mal aus dem Forum schmeissen?
Zur Frage: Was noch nicht gesagt wurde, ist, dass du die Klassen M S und die angesprochene Klasse L schon mit 16 fahren darfst, und damit auch ohne Begleitung beim Führerschein ab 17!
Drummer
02.03.2008, 00:49 Uhr
zu: traktor
Boah! Kahleberger!
Zitat:
Wo warst du eigentlich im Unterricht, als die FE-Kl. besprochen wurden?
Punkt 1: Er muß nicht da gewesen sein!
§ 4 FEV Theoretischer Unterricht
(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig.
Er kann auch 12 mal Vorfahrt machen und kein anderes Thema gesehen haben!
Punkt 2: Vielleicht hat der Fahrlehrer, die Fahrlehrerin es nicht für wichtig erachtet die FE-Klassen durchzunehmen!
Denn:
1. Die Ausbildung setzt das selbstständige Lernen durch die Fahrschüler voraus. (§4 FEV)
2. § 3 FEV Allgemeine Ausbildungsgrundsätze
(1) Die Ausbildung hat sich an den Zielen dieser Verordnung zu orientieren. Die Ausbildungsinhalte sind so auszuwählen und aufzubereiten, dass diese Ziele erreicht werden. Dabei kann die exemplarische Vertiefung wichtiger sein als die inhaltliche Vollständigkeit. Die Inhalte müssen sachlich richtig, anschaulich und verständlich vermittelt werden.
Exemplarische Vertiefung kann z.B. bedeuten, daß ich gar nicht auf die FE-Klassen eingehe und stattdessen 90 Minuten lang mit der Zulassung von Fahrzeugen und ihren Untersuchungsintervallen den Unterricht gestalte.
(2) Der theoretische Unterricht und die praktische Fahrausbildung müssen systematisch und für den Fahrschüler nachvollziehbar aufgebaut sein. Die Ausbildung soll das selbstverantwortliche Weiterlernen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis fördern. Der Fahrlehrer soll gegenüber dem Fahrschüler sachlich, aufgeschlossen und geduldig auftreten. Die Mitarbeit des Schülers ist insbesondere durch Fragen und Diskussionen anzustreben.