Franzmann
23.12.2007, 22:09 Uhr
Frage zu zulässigem Gesamtgewicht....
Hallo Leute, ich nochmal, :)
Nenne mich Franzmann, weil ich (wir) halt Peugeot fahren. Habe mich seit den 28 Jahren seit dem ich meinen Führerschein besitze nie großartig mit dem Thema "Zulassung" und "Fahrerlaubnis" auseinandergesetzt, aber jetzt muss ich aus gegebenem Anlass einfach noch mal nachfragen.
Ich fahre selber einen Peugeot 407sw als 6 Zylinder Diesel. Ein Mittelklasse Kombi, ähnlich dem VW Passat. nur mit etwas mehr Dampf halt.
Wusste bisher, das Ding ist "schwer wie Blei" in der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" steht im "Feld G" (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse): 1.852 - 1.917 kg.
Soweit so gut:
In Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) steht folgender Eintrag, ich schreibe ihn mal wortwörtlich hin:
ZUL.GES-GEW.D. ZUGES MAX. 3660KG
Jetzt meine Frage:
Darf unsere Tochter (in Besitz der Fahrererlaubnis Klasse B seit ungefähr einem Jahr) meinen Kombi fahren? Wo die reine Klasse B (dies sie damals gemacht hat) doch nur bis 3,5T geht?
Anmerkung:
Muss zur meiner Schande gestehen: Habe sie bisher mit meinem Wagen fahren gelassen, aber darf ich das überhaupt? Was hat es mit der Zeile auf sich?
bs01
23.12.2007, 23:03 Uhr
zu: Frage zu zulässigem Gesamtgewicht....
Sofern du deiner Tochter nicht einen Anhänger an deinen Peugeot hängst, hat sie überhaupt keine Probleme.
Die Eintragung in deiner Zulassungsbescheinigung besagt, das dein Peugeot incl. eines angekuppelten Anhängers (also der Zug) nicht mehr als 3660 kg auf die Waage bringen darf.
Was die Fahrerlaubnisklasse B betrifft, darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten UND die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht übersteigen (mit der Suchfunktion findest du hier sicher mehr als 1 Thema, wo diese Problematik behandelt wurde).
Gruß
bs01